19.03.2018, 14:00
Die Chance dürfte weiterhin sehr gering sein:
Die "Abgabe"-Pflicht ist nicht an die Verbreitung der Programme per UKW gekoppelt, sondern unabhängig davon.
Deshalb hat ja auch schon mal jemand von einer Rundfunk-Steuer gesprochen. Kam mit seiner Klage dagegen aber nicht durch.
Wenn jemand in einer Zweit-Wohnung angemeldet ist, muß er dafür eine zweite Abgabe entrichten, obwohl es trotz aller Erkenntnisse der Quantenmechanik einer physischen Person nicht möglich ist, an zwei Orten gleichzeitig zu sein und das Programm-Angebot doppelt zu nutzen.
MfG Kai
Die "Abgabe"-Pflicht ist nicht an die Verbreitung der Programme per UKW gekoppelt, sondern unabhängig davon.
Deshalb hat ja auch schon mal jemand von einer Rundfunk-Steuer gesprochen. Kam mit seiner Klage dagegen aber nicht durch.
Wenn jemand in einer Zweit-Wohnung angemeldet ist, muß er dafür eine zweite Abgabe entrichten, obwohl es trotz aller Erkenntnisse der Quantenmechanik einer physischen Person nicht möglich ist, an zwei Orten gleichzeitig zu sein und das Programm-Angebot doppelt zu nutzen.
MfG Kai