Eine Frage der Nomenklatur
#8
Moin, moin,

wäre ich Herr Duden oder zumindest Herr Lexika, dann würde ich sagen: Ein Gerät mit drei Motoren ist ein 3-Motoren-Gerät. Wenn einer der drei Motoren das VU-Meter antreibt, der zweite der drei Motoren das Zählwerk im Direkt-Antrieb, dann wäre so ein Cassetten-Gerät immer noch ein 3-Motoren-Gerät. Allerdings würde ich protestieren, ihm ein "3-Motoren-Laufwerk" zuzubilligen. Anders wäre das freilich, würden die drei Motoren die Geräte-Füße antreiben ... (vollkommen egal, ob im Direkt-Antrieb oder über Riemen oder Reibräder!)

Zweifellos treiben alle beiden Motoren in Niels Sony etwas an. Somit hat der Sony einen "2-Motoren-Antieb". Keine Frage! In Zeiten, in denen unklar ist, ob bei so einem Gerät überhaupt noch etwas angetrieben wird / werden kann (die Riemen!) kann die Funktion nicht ausschlaggebend für die Bezeichnung sein. Außer, wir nennen das Gerät "2-Motoren-Recorder". Dann müsste er zumindest (noch) etwas "recordieren" können.

Nun ist es nicht soooo selten, dass Cassetten-Geräte zwar mit mehreren Motoren im vermeintlichen Laufwerksblock daher kommen, dabei jedoch tatsächlich nicht immer alle Motoren etwas mit dem Bandtransport zu tun haben. Außer, man definiert das Öffnen und Schließen des Faches, sozusagen den "Cassetten-Transport" auch als "Band-Transport". Immerhin ist in der motorisch bewegten Cassette ja üblicherweise "Band" drin. Allerdings könnte man eine Cassette auch ohne Band-Füllung, selbst mit Käse-Füllung transportieren. Insofern zweifle ich, wie ich so ein Gerät bezeichnen dürfte: Vielleicht "3-Motoren Laufwerksblock-Gerät"?

Die Zahl der anzutreibenden Laufwerke - die Bezeichnung wäre auch eines Gedankens würdig - ist wie ich meine eher von untergeordneter Bedeutung für die Einordnung. Schließlich klassifiziert auch kaum jemand einen Recorder nach der Anzahl der Aussteuerung-Instrumente. Wir nennen eine Uher "Royal" oder "Variocord" und nicht "1-VU-Meter-Uher" oder "2-VU-Meter-Uher". Noch.

Wenn man jetzt den Begriff "Laufwerk" in Ermangelung beweglicher Füße in Frage stellt, würde auch eine Umbenennung in "Drehwerk" nichts an der Zahl und an dem Zweck der verbauten Motoren ändern. Wenn also im Drehwerksblock drei Motoren verbaut sind, dann darf man so einen Recorder auch in gewohnter, in umgangssprachlicher Weise als "3-Motorer" bezeichnen, ganz egal, ob auch nur einer der Antriebe etwas mit dem Band-Transport zu tun hat und eine Kurbel dabei liegt.
Schließlich werden solch Geräte in Auktionsplattformen ja auch nicht als "Elektroschrott" oder auch nur als "defekt" angeboten, sondern als "Sammlerstück" beziehungsweise "Klassiker". Das stellt ja auch keiner in Frage.

In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine Beschreibung eines "3-Kopf-Gerätes". Der hat zwei Löschköpfe.

Tschüß, Matthias

P.S.: Droht eigentlich einem Tapedeck mit Diesel-Motor inzwischen ein Betrieb-Verbot in Innenstädten?
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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Eine Frage der Nomenklatur - von niels - 24.07.2017, 17:15
[Kein Betreff] - von reginald bull - 24.07.2017, 17:28
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