24.03.2016, 12:08
Danke Matthias für die Klärung!
Zum Thema "Meinungsfreiheit wie ich sie mir vorstelle" fällt mir eine in Juristenkreisen klassische Anekdote ein. Da wollte in einer Verhandlung der Angeklagte, der dem Kläger einen Fausthieb auf die Nase verpasst hatte, dieses mit seinem Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigen. Worauf der Richter nur sagte: "Kann schon sein, dass Sie das so sehen, aber Ihre Freiheit endet an des anderen Nase."
Angeklagte vergessen heutzutage mit schöner Regelmäßigkeit, dass das Recht grundsätzlich auf der gegenüberliegenden Seite des Richtertischs sitzt.
Doch auch ganz ohne Diskussion über Recht und Gesetz bräuchte man sich bei seinen Äußerungen eigentlich nur zu fragen, wie man auf dieselben Äußerungen in derselben Form reagieren würde, wenn sie einen selbst beträfen.
Grüße, Peter
Zum Thema "Meinungsfreiheit wie ich sie mir vorstelle" fällt mir eine in Juristenkreisen klassische Anekdote ein. Da wollte in einer Verhandlung der Angeklagte, der dem Kläger einen Fausthieb auf die Nase verpasst hatte, dieses mit seinem Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigen. Worauf der Richter nur sagte: "Kann schon sein, dass Sie das so sehen, aber Ihre Freiheit endet an des anderen Nase."
Angeklagte vergessen heutzutage mit schöner Regelmäßigkeit, dass das Recht grundsätzlich auf der gegenüberliegenden Seite des Richtertischs sitzt.
Doch auch ganz ohne Diskussion über Recht und Gesetz bräuchte man sich bei seinen Äußerungen eigentlich nur zu fragen, wie man auf dieselben Äußerungen in derselben Form reagieren würde, wenn sie einen selbst beträfen.
Grüße, Peter
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Peter
_____________________
Ich bin, wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)
Peter
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