Risiko beim Ebay Kauf
#6
Moin, moin,

es scheint, es spricht jemand, der schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Aber den Frust sollte man nicht bei den falschen Leuten abladen.

Wer betrügt, d.h. bezahlte Ware nicht liefert oder eine falsche USt-ID angibt, der macht sich strafbar. Wer sich unter falschem Namen anmeldet und unter diesem Namen Verträge eingeht, der macht sich auch strafbar. Dementsprechend solltest du eine Strafanzeige stellen.

Ein gewerblicher Verkäufer ist jemand nach ordnungsrechtlicher Vorstellung dann, wenn er wiederholt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Waren oder Dienstleistungen anbietet. Auch dann, wenn er/sie/es vorher keine Gewerbe-Anmeldung vorgenommen hat. Insofern ist die Möglichkeit, sich nach außen hin als gewerblicher Anbieter zu zeigen, in Ordnung, selbst wenn keine Gerwerbeanmeldung vorgenommen wurde. die muß dann nachgeholt werden, wenn tatsächlich ein Gelegenheits-Handeln durch entsprechende Umsätze zum Gewerbe geworden ist.
Nicht vergessen: Ebay ist keine deutsche Firma! und hält auch nicht viel vom deutschen Recht. Es gibt kein Ebay Deutschland (abgesehen von ein paar Service-Fuzzis). Und kein beispielsweise österreichischer "gewerblicher Anbieter" käme auf die Idee, sich einen deutschen Gewerbeschein zu holen, nur weil er auf Ebay handeln will.

Wer sich bei Ebay anmelden will, muß eine Plausibilitätsprüfung seiner Identität durch die Schufa über sich ergehen lassen. Wer bei Ebay handeln will, der muß Ebay gegenüber eine Zahlungsmöglichkeit nennen, über die Ebay verfügen kann (Abbuchung, Kreditkarte etc.).
Eine Prüfung der Bonität steht Ebay nicht zu. Ein Ausschluß von nominell Insolventen ebenfalls nicht.
Ebay tut nach eigenem Verständnis nicht mehr, als einen Kontakt zwischen Anbieter und Käufer herzustellen. Für die Seriösität eines Handelspartners bürgt Ebay nicht und gibt das auch nicht vor.

Hier beginnt die Aufgabe des Käufers. Diesen Teil der Marktwirtschafts-Theorie sollten wir eigentlich alle in der Schule gelernt haben, daß in einem Markt beide Teilnehmer Pflichten haben. Als Käufer haben wir die Pflicht, die Ware, die wir kaufen wollen, vor dem Kauf selbstverantwortlich auf den erwarteten Zustand zu prüfen. Übrigens haben wir auch die Pflicht, die Verträge, die wir schließen, vorher zur Kenntnis zu nehmen und uns daran zu halten.
Wenn ich ehrlich sein darf: Bei Ebay tummeln sich weit mehr unqualifizierte Käufer, selbst mit "seriösem" Lebenslauf, als Anbieter, selbst wenn die schon mal insolvent waren.

Trotzdem hat Pausenprofi nicht ganz unrecht: Mit Ebay sollte man vorsichtig sein. Denn das Unternehmen scheint eine recht unqualifizierte Service- und Kontroll-Struktur zu haben.
Beispielsweise scheint Ebay verdeckte Profile zu führen. Es ist außerhalb des offiziellen Bewertungsprofils problemlos möglich, Ebay Mitglieder erfolgreich zu verleumden und damit vom Handel ausschließen zu lassen, ohne daß Ebay Instrumente besäße oder interessiert sei, die Verleumdungen zu kontrollieren, sie dem Betroffenen auch nur offen zu legen.
Das Unternehmen Ebay (da schließe ich die Tochterfirma Paypal ein) verstößt sogar gegen die eigenen Richtlinien wenn es um den vermeintlichen "Burgfrieden" geht.
Leute können ungeprüft und entgegen der AGBs den "Käuferschutz" in Anspruch nehmen, die selber nicht Vertragspartner sind und sich damit (bei Paypal-Zahlung) Waren bei Preiserstattung erschleichen.

Aber sowas bleiben hoffentlich Ausnahmen.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von pausenprofi + - 19.06.2009, 07:41
[Kein Betreff] - von mash - 19.06.2009, 08:24
[Kein Betreff] - von PeZett - 19.06.2009, 08:47
[Kein Betreff] - von Matze - 19.06.2009, 09:21
[Kein Betreff] - von Frank - 19.06.2009, 11:23
[Kein Betreff] - von Matthias M - 19.06.2009, 12:29

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