20.05.2008, 12:38
Ich denke, es geht hier um ein Denkmalbewußtsein für Geräte der Unterhaltungselektronik. Es gibt hier sicher einige Geräte, die seltener geworden sind und die es auch in keinem Museum zu bestaunen gibt.
Da es für diese Geräte (noch) keine Denkmalschutzverordnung gibt, können ihre Besitzer also rein rechtlich damit tun und lassen, was sie möchten. Es stellt sich aber die Frage, ob dies auch moralisch vertretbar ist.
Wiki:
Meine Geräte sind mehrheitlich in meiner Sturm- und Drangzeit gebaut worden. Daher hege ich auch bei einigen den Wunsch eines Umbaus, wie ich ihn evtl. auch damals gehegt hätte. Ich sehe darin nichts schlimmes, selbst wenn das äußere Erscheinungsbild verändert würde. Sind die Geräte jedoch selten, dann wäre auch für mich eine Änderung nur dann tragbar, wenn ein vollständiger Rückbau sichergestellt ist.
Da es für diese Geräte (noch) keine Denkmalschutzverordnung gibt, können ihre Besitzer also rein rechtlich damit tun und lassen, was sie möchten. Es stellt sich aber die Frage, ob dies auch moralisch vertretbar ist.
Wiki:
Zitat:...Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Denkmalschutz ist Kulturgutschutz...Die überwiegende Mehrheit der Geräte, um die es hier im Forum geht (Post-Röhren-Zeit), sind Massenware. Und wenn es früher jemandem einfiel, den Lenker einer NSU zu verändern, so muss das heute a) niemandem in den Sinn kommen und b) könnte man andere Ideen haben.
Meine Geräte sind mehrheitlich in meiner Sturm- und Drangzeit gebaut worden. Daher hege ich auch bei einigen den Wunsch eines Umbaus, wie ich ihn evtl. auch damals gehegt hätte. Ich sehe darin nichts schlimmes, selbst wenn das äußere Erscheinungsbild verändert würde. Sind die Geräte jedoch selten, dann wäre auch für mich eine Änderung nur dann tragbar, wenn ein vollständiger Rückbau sichergestellt ist.