30.04.2008, 22:54
Hallo Timo!
Direkten "Ärger" im Sinne von Sanktionen hätte sich kein Gerätehersteller eingehandelt, wenn er seine Maschinen ab Werk auf abweichende Bandmaterialien eingemessen hätte.
Aber - Jeder Hersteller von Bandmaschinen mußte damit rechnen, und wünschte sich auch, daß seine Geräte von einer der damals noch mächtigen Hifi-Testzeitschriften wie z.B. der Hifi-Stereophonie getestet wurden. Und bei denen wurde z.B. der Aufnahme und / oder Wiedegabefrequenzgang konsequent mit Bezugsbändern nach DIN, eben genanntes C 264 Z, beurteilt. Wenn durch Einmessung auf anderes Bandmaterial Seitens des Herstellers der Wiedergabefrequenzgang im Testlabor daraufhin dementsprechend krumm war, gab es eben eine Abwertung, und ein demensprechendes Testurteil. (Zitat:...."Der Wiedergabefrequenzgang verließ ab xxx Hertz das DIN Toleranzfeld, dies führte zu Abwertung....).
Außerdem waren zu damaligen Zeit, zumindest in Deutschland, BASF und AGFA Bänder halt nun mal der Quasistandard für jeden Bandkäufer. Warum sollte also der Hersteller seine Maschinen mit aller Gewalt auf anderes Bandmaterial einmessen, daß dann in der Praxis vom Besitzer der Maschine nur schwer aufzutreiben ist.
Das Hersteller wie Philips, die eine eigene Bandproduktion hatten, den Verkauf Ihrer Bänder durch "Empfehlen" des hauseigenen Bandmaterials etwas pushen wollten, ist wohl aus wirtschaftlicher Sicht nachzuvollziehen. Worauf die Philipse aber tatsächlich EINGEMESSEN waren, ist eine andere Frage.
Und daß ein kleiner Edelhersteller wie Tandberg seine Maschinen lieber auf das damals hochgelobte Maxell Band anstelle des wohl schon damals etwas "angestaubten" DIN Bezugsbandes eingemessen hat, dürfte wohl eher die berühmte Ausnahme von der Regel gewesen sein.
MfG
Wolfgang
Direkten "Ärger" im Sinne von Sanktionen hätte sich kein Gerätehersteller eingehandelt, wenn er seine Maschinen ab Werk auf abweichende Bandmaterialien eingemessen hätte.
Aber - Jeder Hersteller von Bandmaschinen mußte damit rechnen, und wünschte sich auch, daß seine Geräte von einer der damals noch mächtigen Hifi-Testzeitschriften wie z.B. der Hifi-Stereophonie getestet wurden. Und bei denen wurde z.B. der Aufnahme und / oder Wiedegabefrequenzgang konsequent mit Bezugsbändern nach DIN, eben genanntes C 264 Z, beurteilt. Wenn durch Einmessung auf anderes Bandmaterial Seitens des Herstellers der Wiedergabefrequenzgang im Testlabor daraufhin dementsprechend krumm war, gab es eben eine Abwertung, und ein demensprechendes Testurteil. (Zitat:...."Der Wiedergabefrequenzgang verließ ab xxx Hertz das DIN Toleranzfeld, dies führte zu Abwertung....).
Außerdem waren zu damaligen Zeit, zumindest in Deutschland, BASF und AGFA Bänder halt nun mal der Quasistandard für jeden Bandkäufer. Warum sollte also der Hersteller seine Maschinen mit aller Gewalt auf anderes Bandmaterial einmessen, daß dann in der Praxis vom Besitzer der Maschine nur schwer aufzutreiben ist.
Das Hersteller wie Philips, die eine eigene Bandproduktion hatten, den Verkauf Ihrer Bänder durch "Empfehlen" des hauseigenen Bandmaterials etwas pushen wollten, ist wohl aus wirtschaftlicher Sicht nachzuvollziehen. Worauf die Philipse aber tatsächlich EINGEMESSEN waren, ist eine andere Frage.
Und daß ein kleiner Edelhersteller wie Tandberg seine Maschinen lieber auf das damals hochgelobte Maxell Band anstelle des wohl schon damals etwas "angestaubten" DIN Bezugsbandes eingemessen hat, dürfte wohl eher die berühmte Ausnahme von der Regel gewesen sein.
MfG
Wolfgang