06.02.2008, 17:09
Demnach ist man als Verkäufer komplett der Gutmütigkeit des Käufers ausgesetzt. Wenn der nach dem Kauf der Ware versucht die Qualität der Ware schlechtzureden und einen Teil des Geldes zurückzufordern, bleibt dem Verkäufer nichts anderes übrig als nachzugeben um keine negative Bewertung zu erhalten. Da fand ich den Vorschlag besser, dass eine Bewertung erst dann sichtbar wird, wenn beide Partner ihre abgegeben haben.
Gruß,
Michael/SH
Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
Michael/SH
Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)