11.01.2008, 11:33
Du brauchst deine Unschuld nicht beweisen.
Wenn es eine Liste mit den angeblich geladenen Dateien gibt, dann müsste man erstens die Dateien finden unf zweitens die Identität nachweisen.
Siehe meinen Hinweis auf Spuren in MP3-Files.
Wenn es eine Liste mit den angeblich geladenen Dateien gibt, dann müsste man erstens die Dateien finden unf zweitens die Identität nachweisen.
Siehe meinen Hinweis auf Spuren in MP3-Files.
Gruß, Enno