Tonbandgerät aus Kanada
#2
Moin, moin,

das ärgerlichste zuerst: Zoll wird fällig.
Die Höhe der Einfuhr-Steuer richtet sich entweder nach der Deklaration oder nach einer Schätzung der Behörde.
Haftbar ist derjenige der deklariert, also einführt. Das kann der Versender sein, oder der Empfänger. Wichtig: Die Angaben beider Parteien sollten übereinstimmen! Beachte den Unterschied zwischen Wert und Preis. Ihr entscheidet, was Ihr deklariert. Der Zoll darf den Wert festsetzen, wenn Eure Deklaration nicht überzeugt. Wenn also der Preis vom Marktwert nach unten abweicht, dann solltet ihr ihn mit einer Anlage zur Deklaration belegen (z.B. Ebay-Kaufvertrag / -Versteigerungsbenachrichtigung, Überweisungsbeleg).

Man kann mit der Wertermittlung begrenzt spielen, z.B. durch die Erklärung, die Ware sei defekt. Vor allem, wenn sie es ist. Bandgeräte sind es ja meist. Toll, wenn man es im Zweifel vorführen kann! Ärgerlich, wenn man erwischt wird, oder der Zöllner, der nur oberflächlich testet, denkt, er habe jemanden erwischt.
Daher: Wenn ihr spielt, immer selber spielen und nie spielen lassen. Soll heißen: Suche Dir einen Spediteur mit eigenem Zoll-Lager bei dem Du die Zollformalitäten vor Ort machen kannst. DHL wäre ein beispiel. Da kannst Du dann hingehen und anbieten, den Defekt vorzuführen, der einen niedrigen Zollwert begründet.

Ansonsten suche Dir einen Spediteur, der für Dich die Zollabwicklung macht bzw. standardisiert hat. Bei einem gewissen amerikanischen Transportunternehmen habe ich die Erfahrung gemacht, daß der Kunde mit dem Thema allein gelassen wird. Also gehe entweder zu DHL oder zu einem Stückgut-Spediteur.

Ablauf: Die Steuer wird bei Grenzübertritt fällig. Im Zweifel also beim Verlassen des Zollagers des Spediteurs.
Eine Spedition hat in der Regel ein Verrechnungskonto, von dem die Steuer bezahlt wird und stellt Dir den Betrag mit der Frachtrechnung in Rechnung. Wenn sie Dich nicht kennen, gerne auch vorab. DHL hat spezielle Niederlassungen mit Zoll-Abteilung für undeklarierte Sendungen bzw. erhebt die Steuer am Postschalter bei der Paketabholung bzw. bei der Zustellung.

Wenn Du eine Rechnung mit ausgewiesener Kanadischer Mehrwertsteuer hast, kannst Du sie Dir ggf. im Ursprungsland erstatten lassen; bei Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen ggf. auch hier. Besser ist es, wenn der Versender begreift, daß er sie garnicht erst erheben muß, weil er ja exportiert. Tun die meisten aber nicht, weil sie den Betrag als zusätzlichen Gewinn einstreichen.

Innerhalb der 20kg-Grenze ist DHL i.d.R. konkurrenzlos billig (€32-€62,-). Außer Du findest eine Möglichkeit einer Beiladung, z.B. bei einem Firmentransport.
Leider kenne ich keine "Mitfahr-Zentrale" für Stückgut. Wenn Du einen Übersee-Spediteur (See-, nicht Luftfracht) bei Dir im Umfeld kennst, der regelmäßigen Kanada-Verkehr organisiert, kannst Du ihn fragen, ob er in einem Container noch Platz hat. Oder Du fragst einen seiner Kunden. Ich habe früher gerne Beiladungen bei einem amerikanischen Büromaschinenhersteller (mit den drei Buchstaben) in Anspruch genommen.

Um welches Gewicht / Volumen geht es denn konkret?

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von TK 240 - 15.09.2007, 19:42
[Kein Betreff] - von Matthias M - 15.09.2007, 23:40
[Kein Betreff] - von Uhu - 16.09.2007, 04:35
[Kein Betreff] - von Frank - 16.09.2007, 10:20
[Kein Betreff] - von Friedrich Engel - 16.09.2007, 18:48
[Kein Betreff] - von TK 240 - 16.09.2007, 20:59
[Kein Betreff] - von Frank - 16.09.2007, 22:00

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste