09.08.2007, 17:25
Also. Eben habe ich mit meinem Schwager telefoniert, seines Zeichens Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt geringe Schadensfälle und er sagte, dass ja nun dieses Feld auch ein besonders weites sei und auch und vor allem die Grenze zwischen privatem und gewerblichen Verkäufer fließend sei.
Grundsätzlich ist es für den privaten Verkäufer immer noch möglich, die Gewährleistung auszuschließen ("sonst kriegt man ja bald gar nix mehr verkauft").
Sein Ratschlag: Den Artikel genau beschreiben. Dokumentieren was geht, was nicht, möglichst unter Zeugen. Dann ist schon viel gewonnen.
Wenn ich die obigen Beiträge richtig gelesen habe, geht es wohl darum, wenn Schäden offenbar werden, die dem Artikel (Pferd) nicht anzusehen sind, um die der Verkäufer aber wissen kann/muss.
niels
Grundsätzlich ist es für den privaten Verkäufer immer noch möglich, die Gewährleistung auszuschließen ("sonst kriegt man ja bald gar nix mehr verkauft").
Sein Ratschlag: Den Artikel genau beschreiben. Dokumentieren was geht, was nicht, möglichst unter Zeugen. Dann ist schon viel gewonnen.
Wenn ich die obigen Beiträge richtig gelesen habe, geht es wohl darum, wenn Schäden offenbar werden, die dem Artikel (Pferd) nicht anzusehen sind, um die der Verkäufer aber wissen kann/muss.
niels
Wer bei Stereoaufnahmen kein Gegenspur-Übersprechen haben möchte, sollte Halbspur-Maschinen verwenden.