08.08.2007, 14:14
Ich möchte jetzt hier kein Streit vom Zaun brechen.
Hier mal nur der genaue Wortlaut der Überschrift:
"Wer gebrauchte Waren bei ebay und Co. verkauft,muß nicht für Mängel haften? (Fragezeichen)"
"Pustekuchen, sagt ein Gerichtsurteil."
Es wird auch daruf hingewiesen das Private Verkäufer sogar 2 Jahre lang haften müssen. In meinen Augen sind auch Flohmarkt - Verkäufer Private Verkäufer.
Paul
Hier mal nur der genaue Wortlaut der Überschrift:
"Wer gebrauchte Waren bei ebay und Co. verkauft,muß nicht für Mängel haften? (Fragezeichen)"
"Pustekuchen, sagt ein Gerichtsurteil."
Es wird auch daruf hingewiesen das Private Verkäufer sogar 2 Jahre lang haften müssen. In meinen Augen sind auch Flohmarkt - Verkäufer Private Verkäufer.
Paul