01.08.2007, 20:34
Übrigens halte ich den Auktionstext für äußerst bedenklich, denn dieses Angebot ("Russische Philips") verletzt ganz einwandfrei Marken- und Wettbewerbsrechte. Selbst wenn der Inhaber der Wortmarke selbst kein Interesse daran hegt, solche Einzelverstöße zu verfolgen, läufst Du Gefahr, daß ein eBay-Anbieter gebrauchter Philips-Bandmaschinen Dich abmahnt.
Du solltest auf jeden Fall auch in ein paar Wochen (wenn eBay möglicherweise die gespeicherten Vorratsdaten schon wieder gelöscht hat) noch in der Lage sein, zu beweisen, daß dieses Angebot nicht von Dir stammte.
Du solltest auf jeden Fall auch in ein paar Wochen (wenn eBay möglicherweise die gespeicherten Vorratsdaten schon wieder gelöscht hat) noch in der Lage sein, zu beweisen, daß dieses Angebot nicht von Dir stammte.