Neues Bewertungssystem bei eBay
#12
Zitat:niels postete
Wie würdet ihr entscheiden?
Die Verkäuferin hat im Rahmen der angemessenen Möglichkeiten alles richtig gemacht. Sie hat die für die erkennbaren Mängel offen genannt und auch aus dem Umstand kein Geheimnis gemacht, daß es noch mehr geben könnte. Ich würde sie bedenkenlos gut bewerten.

Negativbewertungen finde ich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder wider besseren Wissens oder aus Gleichgültigkeit falsche Angaben gemacht wurden. Selbst bei für den Verkäufer zuvor nicht erkennbaren Mängeln würde ich nicht negativ bewerten, wenn sie nicht im Widerspruch zu der Artikelbeschreibung stehen.

Bei Klassifizierungen wie "Topzustand" lasse ich allerdings keine Ausreden gelten, sondern erwarte, daß der Verkäufer entweder selber genug Ahnung hat, um den Zustand des Gerätes qualifiziert zu beurteilen, oder eine fachkundige Person hinzugezogen hat.
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[Kein Betreff] - von timo - 10.03.2007, 15:15
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