10.03.2007, 15:58
Zitat:GXNet posteteEinfach ist das m.E. leider nur in der Theorie. Ich glaube, daß bei den besagten Auktionen meist keine wohlkalkulierte Täuschungsabsicht, sondern eher jede Menge Gleichgültigkeit im Spiel ist. Gedanken über mögliche Konsequenzen machen sich die wenigsten, und daran wird auch eine Umtauschpflicht wenig ändern.
Im Zweifelsfall Ware zurück und Geld zurück. Ist eigentlich ganz einfach und fair.
Außerdem: Was passiert denn, wenn ein Anbieter sich im Reklamationsfall dumm stellt, seine Aussagen aus dem Angebot relativiert, nicht erreichbar ist oder sich schlicht und ergreifend weigert, die Ware zurückzunehmen? Wenn's um Kaufpreise unter 100 Euro geht, werden wohl die meisten geprellten Käufer den Rechtsweg scheuen, zumal die (normalerweise in solchen Fällen anteilmäßig recht hohen) Versandkosten eh nicht erstattet werden und sich durch den Rückversand sogar noch verdoppeln.