20.12.2006, 21:50
Zitat:Studer_Uher posteteHallo Klaus
möchte man ja manchmal, aber das Kleingedruckte..........
Ich glaube so einfach wie das in Ebay zu sein scheint ist das auch nicht. Ich bin zwar kein Spezialist, dafür gibt es andere hier im Forum, aber ich habe vor kurzem eine Sendung darüber im TV gesehen:
a) wenn ein Verkäufer (auch wenn er privat anbietet) über den "normalen privaten Verkauf" (Anzahl der Verkäufe) hin anbietet, gilt auch das gleiche (Rückgaberecht bei Fernabsatz) wie bei einem Händler. Da kann er schreiben was er will.
b) Wenn vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden, gilt das auch als "arglistige" Täuschung oder Betrug mit den entsprechenden Folgen. Es wird bei Ebay viel (ab)geschrieben - oft eben auch Dinge die richtige Fachleute anders bewerten.
Vielleicht kann man sich aber auch mit dem Verkäufer einigen, denn für den Betrag, den du bezahlt hast, kann man sicher auch etwas Sorgfalt seitens des Verkäufers erwarten. Auch wenn er >>>Biete die Bänder wie vorgefunden an, ohne Qualitäts- und Inhaltsangaben machen zu können.<<< geschrieben hat. Spätestens als du jetzt als Kenner festgestellt hast, dass die Bänder schrott bzw. doch nicht (AGFA) das sind als das sie angeboten wurden.
Da findest du im Internet sicher inzwischen so einiges an guten Hinweisen dazu oder vielleicht kann auch mal ein Fachmann unter uns hier was dazu sagen. Muss ja nicht gleich ne Rechtsberatung sein.
VG
Michael