Ohne Gewähr und Garantie, keine Rücknahme
#3
Die Gewährleistung erstreckt sich auf absolut alles. Wenn also nach einem Jahr etwas kaputt geht - was für mich und dich nicht abzusehen sein muss - so ist es durchaus möglich, uns die Reparatur in Rechnung zu stellen! Bei aller Liebe, aber das geht so nicht! Wenn man ein derart altes Gerät kauft, sollte man wissen, dass es nicht neu ist und das man gerade hier 'nicht drin steckt'. Meine eBay-Aktivitäten haben denn auch deutlich gezeigt, wie sich Gauner bedienen können. Unvergessen die Auktion, wo ich die defekten VUs angab und hinterher schwingende Verstärker bezahlen sollte - keine Frage, der Kerl hat sich da mit neuen VUs eingedeckt und das Larifari-Gutachten mundgerecht zubereitet bekommen. Seitdem gibt es keine Gewähr mehr bei mir.

Mich interessiert aber, wie weit dieses pauschale Gewähr-Ablehnung geht. Wenn ich etwas auktioniere und die Post hat es nicht zerstört, und das Gerät hat einen Defekt, dann denke ich doch, dass der Gewährleistungsauschluss hier nicht gilt?!?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von highlander - 04.04.2004, 07:17
[Kein Betreff] - von makaramann - 04.04.2004, 11:20
[Kein Betreff] - von highlander - 04.04.2004, 11:51
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 05.04.2004, 14:25
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 05.04.2004, 14:29
[Kein Betreff] - von gx285 - 08.04.2004, 00:44
[Kein Betreff] - von Frank - 14.05.2004, 07:26
[Kein Betreff] - von Enno - 21.07.2004, 10:24
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 21.07.2004, 12:24

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste