16.07.2006, 00:57
Machen wir mal a, b und c.
a.)
Es kann mit sehr empfindlichen Meßgeräten ermittelt werden, ob Du gerade mit einem TR7 empfängst, dieses ist aber recht unwarscheinlich. Man kann die Zwischenfrequenz abhören, die jeder Superhet produziert.
So hat man damals, eventuell heute auch noch, Wohnungen gepeilt, wo ein Fernsehgerät läuft. Man sieht auf dem kleinen Kontrollbildschirm, welches Programm Herr Nichtrundfunkgebührenzahler gerade sieht. Radio genau das gleiche Prinzip, nur halt Ton.
b.)
Soweit ich weiß, geht es heute ohne Legitimation. Sendefähige Geräte dürften frei verkäuflich sein, neuere EU-Regelung. Damals mußte man beim Kauf die Amateurfunkpappe vorlegen, Rufzeichen und Adresse wurden auch in der Rechnung vermerkt.
c.)
Soweit ich weiß, darf man nicht nur als Händler solche Geräte besitzen. Nur das Benutzen, z.B. mal eben kurz ausprobieren, ob das Gerät mit angeschlossener Antenne auch wirklich sendet, is nich.
Soweit ich als Nichtjurist informiert bin, kann man sich im schlimmsten Falle zwei Jahre Knast einhandeln, wenn man illegal sendet.
Hat man einen sendefähigen TR7 angeschlossen, sendet nicht und wird dennoch erwischt, wird man vermutlich nur eine kleine unbedeutende Vorstrafe erhalten und muß die Kosten für Gericht, etc. bezahlen.
Meist interessiert sich die Bundesnetzagentur (ex RegTP) nicht für Geräte, die eigentlich nur emfangen sollten. Normalerweise werden die erst aktiv, wenn sendeseitig Störungen auftreten.
Hat man aber verräterische Antennen auf dem Dach, wird man ganz schnell von der Nachbarschaft angezeigt und die Bundesnetzagentur muß handeln, weil ein Strahlenhypochonder gerade Unwohlsein beim Anblick der Antenne hat...
Andreas, DL2JAS
a.)
Es kann mit sehr empfindlichen Meßgeräten ermittelt werden, ob Du gerade mit einem TR7 empfängst, dieses ist aber recht unwarscheinlich. Man kann die Zwischenfrequenz abhören, die jeder Superhet produziert.
So hat man damals, eventuell heute auch noch, Wohnungen gepeilt, wo ein Fernsehgerät läuft. Man sieht auf dem kleinen Kontrollbildschirm, welches Programm Herr Nichtrundfunkgebührenzahler gerade sieht. Radio genau das gleiche Prinzip, nur halt Ton.
b.)
Soweit ich weiß, geht es heute ohne Legitimation. Sendefähige Geräte dürften frei verkäuflich sein, neuere EU-Regelung. Damals mußte man beim Kauf die Amateurfunkpappe vorlegen, Rufzeichen und Adresse wurden auch in der Rechnung vermerkt.
c.)
Soweit ich weiß, darf man nicht nur als Händler solche Geräte besitzen. Nur das Benutzen, z.B. mal eben kurz ausprobieren, ob das Gerät mit angeschlossener Antenne auch wirklich sendet, is nich.
Soweit ich als Nichtjurist informiert bin, kann man sich im schlimmsten Falle zwei Jahre Knast einhandeln, wenn man illegal sendet.
Hat man einen sendefähigen TR7 angeschlossen, sendet nicht und wird dennoch erwischt, wird man vermutlich nur eine kleine unbedeutende Vorstrafe erhalten und muß die Kosten für Gericht, etc. bezahlen.
Meist interessiert sich die Bundesnetzagentur (ex RegTP) nicht für Geräte, die eigentlich nur emfangen sollten. Normalerweise werden die erst aktiv, wenn sendeseitig Störungen auftreten.
Hat man aber verräterische Antennen auf dem Dach, wird man ganz schnell von der Nachbarschaft angezeigt und die Bundesnetzagentur muß handeln, weil ein Strahlenhypochonder gerade Unwohlsein beim Anblick der Antenne hat...
Andreas, DL2JAS
Was bedeutet DL2JAS? Amateurfunk, www.dl2jas.com