22.06.2006, 15:41
Zitat:highlander posteteWenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde und die Musik das bestimmende Element der Aufnahme ist (also nicht nur zufällig im Hintergrund mitgeschnitten wurde, als man irgendwas auf ein Diktiergerät gesprochen hat), gehören die Rechte den Musikern.
Was aber, wenn jemand spontan eine Musikaufnahme macht, mitten in der Stadt,
Zitat:oder wenn er dort nur 'Geräusche', nicht einmal Musik, aufzeichnet? Wer ist daEinzelne Geräusche sind normalerweise kein schützenswertes Werk - von demjenigen, dessen Tütenrascheln oder Husten zu hören ist, hast Du also rechtlich nichts zu befürchten. Wenn Du aber geltend machen kannst, daß die Aufnahme in Ihrer Gesamtheit irgendeinen Wert hat, bist Du als Urheber der Rechteinhaber.
Urheber, wer hat welche Rechte?
Zitat:Es ist ja schonmal vorgekommen, dass Paparazis die Filme abgenommen wurden und die Gerichte hinterher dies abgesegnet haben.Da greift dann das Recht am eigenen Bild.