21.05.2006, 17:04
Zitat:Matthias M posteteJa, bei namentlich erwähntem oder auf anderem Wege eindeutig ermittelbarem Einzelautor 70 Jahre nach dessen Tod, in allen anderen Fällen 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung. In beiden Fällen gibt es Sonderregelungen, die den Urheberrechtsschutz verlängern (meist dann, wenn das Werk in seiner Gesamtheit oder in Auszügen regelmäßig neu veröffentlicht wurde).
Besser sieht die Sache dann aus, wenn der Text ein gewisses Alter erreicht hat. Irgentwann erlöschen die Copyrights meiner Erinnerung nach.
Ich denke, das betrifft uns noch nicht. :-)