27.08.2024, 19:11
Moin, moin,
Früher hast Du in Anwesenheit eines Menschen EIN Original eines Bildes dieses Menschen gemacht und in der Regel in Anweseheit dieses Menschen eine limitierte Anzahl von Kopien im sozialen Umfeld verteilt.
Das war nicht 'perfekt', aber immerhin hatte der Abgebildete eine gewisse Kontrolle und konnte 'nein' sagen.
Eine wie auch immer geartete Veröffentlichung ist schon immer abhängig von der Genehmigung des Rechte-Inhabers gewesen: des Abgebildeten, des Fotografen, des sonst Beteiligten.
UND als Tonbändler wisst Ihr das, denn der "Tonjäger" ist ja nicht zuletzt entstanden, weil der Tonbandgeräte-Besitzer hierzulande keine Schallplatten kopieren oder Radiosendungen hatte mitschneiden dürfen, und die von Radiosendern ungenehmigt ausgestrahlten Mitschnitte der Tonjäger hatten auch juristischen Ärger verursacht.
Oder kennen wir die Geschichte unseres Hobbys nicht?
Die Persönlichkeitsrechte und auch die Eigentumsrechte sind die gleichen geblieben. Und letztlich auch die Pflichten der Veröffentlicher. Durch den Massen-mässigen Missbrauch haben sich lediglich die Durchführungs-Verordnungen im Datenschutz geändert.
Und nun mal ehrlich: sind wir wirklich so blöd zu glauben, dass die Pflichten des Verlegers einer Zeitung, was die Bewertung von Rechten anderer angeht, nicht auch für die gelten würden, gelten MÜSSTEN, die plötzlich durch andere neue, nie da gewesene Möglichkeiten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestell bekommen?
Wenn wir freiwillig in die Öffentlichkeit treten und uns auf einer Veranstaltung präsentieren, haben wir mit öffentlichen Wahrnehmung zu rechnen. Hier geht es um die Angemessenheit: der Profi-Fussballer hat mit weltweiter Berichterstattung zu rechnen, die Eltern eines Knirpses, der an einem Schulfest teil nimmt, mit der Erwähnung in der Schulzeitung.
Wenn wir aber im privaten oder im beruflichen Umfeld (abhängigen Beschäftigung) sind, hat jeder, der uns wahrnimmt, die Persönlichkeitsrechte zu respektieren, UND den Aufwand, den das macht, zu leisten. Eine Pflicht zur Veröffentlichung gibt es nämlich nicht. Und das Recht, Eigentum anderer auszuschlachten, auch nicht.
Tun wir bitte nicht so, als würden wir nicht seit Jahrzehnten mit bekommen, das selbst Verantwortliche von Zeitungen oder Sendern bei der Abwägung der Einstufung als "öffentliche Person" nicht auch mal daneben liegen würden. UND das kostet dann auch mal Geld.
Mein Bild einer Freundesgruppe mag die Freundesgruppe erfreuen und bereichern. Aber warum muss es die ganze Welt zur Kenntnis nehmen sollen? Nur wegen der eigenen Profilneurose oder weil man mit "Hits" Geld verdienen kann?
Die dauernden Regel-Anpassungen sind in erster Linie Folge dauernden und konsequenten Missbrauchs. Und in der Demokratie tragen wir halt auch die Folgen unseres Tuns.
WENN ich Dein Bild veröffentliche, brauche ICH eine ausreichende, schriftliche Genehmigung. So ist das auch schon vor 50 Jahren gewesen.
Neue Möglichkeiten und deren letztlich verantwortungslose Verwendung provozieren Regel-Verschärfungen.
Wer das alles anders sieht, schreit nicht rum oder wählt die, die nur rum schreien, sondern initiiert eine Petition, eine Volksbefragung usw. und ändert die Regeln. Wissen wirklich nur die Schweizer, wie Realität funktioniert?
Kurz gesagt: in der Demokratie sollte Anspruch Resultat von Verantwortung und nicht von Werbung sein.
Ich weiß, ich bin böse.
Tschüß Matthias
Früher hast Du in Anwesenheit eines Menschen EIN Original eines Bildes dieses Menschen gemacht und in der Regel in Anweseheit dieses Menschen eine limitierte Anzahl von Kopien im sozialen Umfeld verteilt.
Das war nicht 'perfekt', aber immerhin hatte der Abgebildete eine gewisse Kontrolle und konnte 'nein' sagen.
Eine wie auch immer geartete Veröffentlichung ist schon immer abhängig von der Genehmigung des Rechte-Inhabers gewesen: des Abgebildeten, des Fotografen, des sonst Beteiligten.
UND als Tonbändler wisst Ihr das, denn der "Tonjäger" ist ja nicht zuletzt entstanden, weil der Tonbandgeräte-Besitzer hierzulande keine Schallplatten kopieren oder Radiosendungen hatte mitschneiden dürfen, und die von Radiosendern ungenehmigt ausgestrahlten Mitschnitte der Tonjäger hatten auch juristischen Ärger verursacht.
Oder kennen wir die Geschichte unseres Hobbys nicht?
Die Persönlichkeitsrechte und auch die Eigentumsrechte sind die gleichen geblieben. Und letztlich auch die Pflichten der Veröffentlicher. Durch den Massen-mässigen Missbrauch haben sich lediglich die Durchführungs-Verordnungen im Datenschutz geändert.
Und nun mal ehrlich: sind wir wirklich so blöd zu glauben, dass die Pflichten des Verlegers einer Zeitung, was die Bewertung von Rechten anderer angeht, nicht auch für die gelten würden, gelten MÜSSTEN, die plötzlich durch andere neue, nie da gewesene Möglichkeiten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestell bekommen?
Wenn wir freiwillig in die Öffentlichkeit treten und uns auf einer Veranstaltung präsentieren, haben wir mit öffentlichen Wahrnehmung zu rechnen. Hier geht es um die Angemessenheit: der Profi-Fussballer hat mit weltweiter Berichterstattung zu rechnen, die Eltern eines Knirpses, der an einem Schulfest teil nimmt, mit der Erwähnung in der Schulzeitung.
Wenn wir aber im privaten oder im beruflichen Umfeld (abhängigen Beschäftigung) sind, hat jeder, der uns wahrnimmt, die Persönlichkeitsrechte zu respektieren, UND den Aufwand, den das macht, zu leisten. Eine Pflicht zur Veröffentlichung gibt es nämlich nicht. Und das Recht, Eigentum anderer auszuschlachten, auch nicht.
Tun wir bitte nicht so, als würden wir nicht seit Jahrzehnten mit bekommen, das selbst Verantwortliche von Zeitungen oder Sendern bei der Abwägung der Einstufung als "öffentliche Person" nicht auch mal daneben liegen würden. UND das kostet dann auch mal Geld.
Mein Bild einer Freundesgruppe mag die Freundesgruppe erfreuen und bereichern. Aber warum muss es die ganze Welt zur Kenntnis nehmen sollen? Nur wegen der eigenen Profilneurose oder weil man mit "Hits" Geld verdienen kann?
Die dauernden Regel-Anpassungen sind in erster Linie Folge dauernden und konsequenten Missbrauchs. Und in der Demokratie tragen wir halt auch die Folgen unseres Tuns.
WENN ich Dein Bild veröffentliche, brauche ICH eine ausreichende, schriftliche Genehmigung. So ist das auch schon vor 50 Jahren gewesen.
Neue Möglichkeiten und deren letztlich verantwortungslose Verwendung provozieren Regel-Verschärfungen.
Wer das alles anders sieht, schreit nicht rum oder wählt die, die nur rum schreien, sondern initiiert eine Petition, eine Volksbefragung usw. und ändert die Regeln. Wissen wirklich nur die Schweizer, wie Realität funktioniert?
Kurz gesagt: in der Demokratie sollte Anspruch Resultat von Verantwortung und nicht von Werbung sein.
Ich weiß, ich bin böse.
Tschüß Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch