Norddt. Museum HiFi- und Studiotechnik-Treff
Moin,

auch von mir noch etwas Senf zum Thema "Bild im Internet", denn ALLE, die im Netz veröffentlichen, müssen das lernen:
Hier geht es nicht um die Beschneidung von Rechten eines Menschen mit Kamera, auch nicht nur um Datenschutz (Bundesdatenschutz-Gesetz), sondern erst mal um die Persönlichkeitsrechte, dem Recht am eigenen Bild, dem Eigentum des Fotografierten.

Solange der Abgebildete keine "öffentliche Person" ist, ist eine Veröffentlichung ein absolutes No-go!

Das Form bräuchte von jedem von uns eine schriftliche Vollmacht, Verzicht auf etwaige Rechte am Bild, Freistellung von Rechtsfolgen usw.
Die Sache ist zudem abmahn-fähig und es gibt genug Leute, die daraus ein Geschäftsmodell machen, mit entsprechenden, unaufgeforderten Rechts-Hinweisen Geld zu verdienen.

Bilder machen ist mit Genehmigung oder als Beifang erlaubt, ebenso im geschlossenen Kreis herumzeigen, wobei die Gezeigten das schon  unterbinden und die Vernichtung verlangen können.
Eine Veröffentlichung ist schon seit Jahezehnten nicht zulässig!
Haften täte dabei zunächst der Veröffentlicher, also bei uns das Forum.

Für jene, die meckern wollen.
Sicher die Hälfte von Euch nutzen das eigene Bild bereits zur Authentifizierung beim Telefon, beim Notebook, beim Firmenzugang,Türkontrolle, usw

Im letzten Jahr habe ich mir ein Strafverfahren gegen einen Anwalt angeschaut: Beihilfe zum Betrug und Steuerbetrug. Er hatte, mit Bild, als Kassenwart auf der Homepage eines fragwürdigen Steuerberatervereins gestanden.
Den Namen und das Bild hatten die Gauner von der Homepage eines Golfclub geklaut gehabt.
Der Golfclub hatte die Vollmacht für die Veröffentlichung gehabt. Hätte der die nicht gehabt, hätte der Verein die Strafverteidigung  Auslagen, Verdienstausfall und Schadenersatz zahlen dürfen.
Der Forenadmin wird in so eine Fall bei uns Sammeln gehen.

Selbst bei einer Veröffentlichung in geschlossenen Bereichen, das wäre auch die Speicherung in der privaten Cloud, braucht der Besitzer des Bildes eine Vollmacht für die Weitergabe an den Betreiber.
Denn wir wissen ja alle, dass die Datenschutzkonferenz zB die Microsoft 365-Cloud im November 2022 für nicht BDSG-Konform erklärt hat. Das trifft letztlich auf alle Clouds zu, die in den USA gehostet werden. Das gilt natürlich auch bei jedem Speicher, der fremd gehostet wird und bei dem die AGB vorsieht, das bei Kündigung / Nicht-Zahlung das Eigentum an den gespeicherten Daten auf den Hoster über geht (damit der die löschen darf).
Immer bei Fremdspeicherung gilt die Notwendigkeit, eine Dokumentation der Auftragsdatenverarbeitung vorzuhalten. Immer bei der Speicherung personenbezogener Daten, von Personen ausserhalb des unmittelbaren familiären Umfeldes, gilt die Pflicht, eine Datenschutz-Dokumentation zu führen und auf Verlangen der Eigentümer der Daten vorzuzeigen.

Tschüß Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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RE: Norddt. Museum HiFi- und Studiotechnik-Treff - von Matthias M - 26.08.2024, 11:02

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