16.02.2024, 19:55
(16.02.2024, 18:58)Karl 59 schrieb: Der Artikelpreis waren nur ein Bruchteil der Versandkosten.
Der Vorteil war: es sind in dem Fall keine Zollgebühren angefallen; die werden anhand des Artikelpreises berechnet, Versandkosten werden beim Zoll nicht berücksichtigt.
Möglicherweise ist das in dem Fall auch Absicht, um die Zollgebühren zu reduzieren.
Gruß,
Karl
Das gilt nicht allgemein, es ist von der Lieferklausel und von der Rechnungsart abhängig.
Bei teuren Sachen sollte man auf die Lieferklausel
DDP - Geliefert verzollt // Delivered Duty Paid, achten.
Der Zoll hat den Trick schon länger erkannt, Artikel 90€, Versand 150€, um unter der Freigrenze von €150 für den Zoll zu bleiben.
Neu ist auch, das es für die Einführumsatzsteuer keine Freigrenze mehr gibt, außer Bagatellbeträgen.
Muss Zoll bezahlt werden, kann es teuer werden, weil Steuern auf alle Beträge, auch den Zoll, Versandkosten usw. bezahlt werden müssen.
Gruß
Peter