Hallo
nur am Rande sei angemerkt, das mit "Datenschutz" hört und liest man sehr oft, ist aber in diesem Zusammenhang völlig neben der Sache (ua.: §1 DSGVO "Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen".. und auch §2 Abs. 2 lit c DSGVO "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten....... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten").
Hier geht es um Persönlichkeitsrechte, die auch eine gewisse Zeit über den eventuellen Tod der Person hinaus wirken können (sog. postmortaler Persönlichkeitsschutz)
Beste Grüße
Arno
nur am Rande sei angemerkt, das mit "Datenschutz" hört und liest man sehr oft, ist aber in diesem Zusammenhang völlig neben der Sache (ua.: §1 DSGVO "Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen".. und auch §2 Abs. 2 lit c DSGVO "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten....... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten").
Hier geht es um Persönlichkeitsrechte, die auch eine gewisse Zeit über den eventuellen Tod der Person hinaus wirken können (sog. postmortaler Persönlichkeitsschutz)
Beste Grüße
Arno