Die Versicherungsfrage...
#5
Generell sollte man außergewöhnliche Einrichtungsgegenstände bei der Hausratversicherung immer angeben, weil sonst die Gefahr besteht, dass man unterversichert ist.

Angenommen im Wohnzimmer stehen viele teure Hifi-Geräte und an der Wand hängt noch ein Gemälde im Wert von 2000 Euro.
Die Küche ist hingegen absoluter Standard, nichts Außergewöhnliches.

Nun gerät die Küche in Brand und man meldet den Schaden der Versicherung. Die stellt fest, dass der Wert der Einrichtung vor allem durch den Kram im Wohnzimmer deutlich über dem Versicherungswert liegt. Der Einfachheit halber sagen wir mal, der Wert der Einrichtung ist doppelt so hoch wie der Wert, der in der Versicherung angegeben ist. In dem Fall bekommt man von dem Schaden in der Küche nur 50% ersetzt, obwohl die ja vom Wert deutlich unter der gesamten Versicherungssumme ist.

So hat man mir das zumindest bei der Versicherung erklärt.
Ich habe dann grob die Werte aufgelistet. Der jährliche Betrag für die Versicherung erhöhte sich dann um ca. 25 Euro.

Gruß
Robert
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[Kein Betreff] - von Tonband-Ilja - 26.10.2004, 23:07
[Kein Betreff] - von wz1950 - 27.10.2004, 00:57
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RE: Die Versicherungsfrage... - von DietmarP - 20.11.2023, 10:40
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