(13.11.2023, 19:19)Tondose schrieb: Kurioses Beispiel: Bei einer mir bekannten ö.-r. Rundfunkanstalt dürfen Eigenproduktionen des hauseigenen Sinfonieorchesters nicht von den (zuvor selbst erstellten) Masterbändern gesendet werden, sofern diese irgendwann mal auf Industrie-CD erschienen sind, sondern nur von der entsprechenden CD (die natürlich von ebendiesen Masterbändern erstellt wurde)! Weil nämlich sonst ein Haufen Materialentschädigung an den Verlag fällig wird, während die Industrie-CD durch die schon bezahlten (da GVL-Repertoire) Gebühren nicht weiter kostenpflichtig ist. Es klingt absolut lächerlich, aber es ist tatsächlich so.
Wieso wurden dann für die Schlagerwellen damals Schallplatten auf Band kopiert und von Band gesendet, wenn das doch gar nicht zulässig sein soll?
Wieso wurden/werden CDs in das digitale Sendesystem kopiert und von dort aus gesendet, wenn das gar nicht zulässig sein soll.
Ich erbitte Aufklärung.