06.07.2023, 17:54
Hallo,
wenn es zu nur rein privaten Zwecken benötigt wird, also insbesondere nicht in einem Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, Firma, Produktion usw steht, könnte man auch an eine (!) zulässige private Kopie denken (vgl § 53 Abs. 1 Urhebergesetz).
Beste Grüße
Arno
wenn es zu nur rein privaten Zwecken benötigt wird, also insbesondere nicht in einem Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, Firma, Produktion usw steht, könnte man auch an eine (!) zulässige private Kopie denken (vgl § 53 Abs. 1 Urhebergesetz).
Beste Grüße
Arno