Tips zum Verhalten bei Telefonaten mit Firmen
#15
Gespräche aufzeichnen und sich den Namen notieren kann ich auch nur empfehlen. Wollte ein Zeitschriftenabo kündigen. Auf der Homepage der Zeitschrift steht dazu, dass man nur telefonisch kündigen kann. Also Nummer angerufen, Dame meinte nur "Kein Problem, mach ich fertig und sende ihnen eine Bestätigung". Die Bestätigung blieb aus, dennoch ging ich (leicht gutgläubig) davon aus, dass das schon seine Erledigung gefunden hat.

Nicht ganz 2 Monate später flattert mir dann eine Mahnung eines Unternehmens aus dem hohen Norden ins Haus (ohne dass zuvor eine Rechnung gekommen ist), in der ich den offenen Rechnungsbetrag für das zweite Bezugsjahr + Mahngebühren bezahlen soll. Also angerufen und die wissen dort nichts von einer Kündigung. Da ich das Gespräch vom November 2022 leider weder aufgezeichnet habe noch etwas schriftliches da habe, hatte ich leider absolut keinen Nachweis für die erfolgte Kündigung und habe daher die Forderung ohne Mahngebühr beglichen, da mir vorher keine Rechnung zuging, die angemahnt werden könnte. Ich hatte zwar eine Bildschirmaufnahme aus meinem Anrufverlauf, aus der hervorgeht, dass ich 5 Minuten lang mit der Kündigungshotline telefoniert habe, dies reichte denen als Nachweis aber nicht aus (ist denke ich Taktik, denn wozu soll der Kunde denn rechtzeitig zur Kündigungsfrist sonst eine extra für Kündigungen eingerichtete Hotline anrufen).

Danach habe ich unverzüglich schriftlich gekündigt und habe prompt eine Bestätigung zum Ende der Laufzeit des 2. Bezugsjahres erhalten. Zwar gilt seit März 2022 die Regelung, dass Verträge nach Ende der Laufzeit monatlich gekündigt werden dürfen, allerdings nicht rückwirkend für bereits geschlossene Verträge. Da ich bereits im Dezember 2021 abgeschlossen habe, gilt für mich noch die alte Regelung (Automatische Verlängerung um 1 Jahr). Das Unternehmen aus dem hohen Norden nutzt die Grenzen des Gesetzes also gnadenlos aus, während viele andere (u.a. einige Telekommunikationsanbieter) die Regelung auch rückwirkend auf Altverträge anwenden.

Was eine Sauerei, die Presse wundert sich einerseits dass die Verkaufszahlen in den Keller gehen, schaufelt sich mit solchen Geschäftsgebahren aber ihr eigenes Grab.


(30.03.2023, 11:10)bitbrain2101 schrieb: Hallo,

heute kam die Ersatzbestellung an. Ich wollte dann dem DHL Zusteller die Retoure gleich mitgeben und bekam zur Antwort, dass er das jetzt nur ausnahmsweise mitnehmen würde. Er würde dafür nicht bezahlt und es bestände keine Pflicht zur Mitnahme von Sendungen.
Da frage ich mich doch, wie kann DHL überall schreiben, dass man Sendungen direkt dem Zusteller mitgeben kann. Das ist doch Täuschung des Kunden.

MfG, Tobias

Dabei bekommen die Zusteller sogar eine kleinen Obulus wenn sie ein Paket mitnehmen... Aber bei DHL wundert mich gar nichts mehr, dieser Laden ist bei mir seit 6 Jahren gestorben. DHL nutze ich nur noch (zwangsweise) zum Empfangen von Paketen.
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RE: Tips zum Verhalten bei Telefonaten mit Firmen - von surfer150 - 12.04.2023, 23:52

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