(28.03.2023, 18:19)profimat schrieb: Ich muss zugeben, dass ich das - obwohl Mitschnitte ohne vorheriges Einholen einer Genehmigung der Beteiligten verboten sind - auch schon mit Firmen der vorgenannten Branche getan habe. Aufnahme mit einem 24-Spur Digitalrekorder - ok, etwas oversized und nicht ganz stilecht, war aber am einfachsten zu händeln
Ich wusste mir aber auch nicht anders zu helfen, nachdem mehrere Male weder die anschließenden Bestätigungsmails noch die folgenden Abrechnungen den mündlichen Vereinbarungen entsprachen. Als dann der Ärger in einem Fall ausreichend anschwoll und ich zur Bestätigung meiner Sichtweise verlangte, den von der Firma von mir selbst zu Beginn des Telefonates autorisierten Mitschnitt bereitszustellen, gab es auf diesen angeblich keine Zugriffmöglichkeit. Ab diesem Zeitpunkt habe ich dann selbst jedes Telefonat verbotenerweise mitgeschnitten - und seitdem aber nie heranziehen müssen.
Hallo,
das würde ich, obwohl es wohl öfters geschieht, lieber sein lassen.
Zitat:§ 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
unbefugt bezieht sich hier auf Notrufe oder eine ausdrückliche Einwilligung. Daher wird auch immer nachgefragt
Beste Grüße
Arno