Die B77 auf einem TEPPICH??!?!?!!!?!!?
#7
(09.02.2023, 20:04)R2R schrieb: ....und sich auch die Rechte besorgt, was ich hier stark bezweifele

Grüße
Arno

Genau das habe ich auch gedacht und beruflich vorbelastet schon automatisch überlegt:

Urheberrecht:
kein Problem, wenn die Reproduktion auf den Teppich mit einem Foto erfolgt, für dessen Nutzung "Ali" entweder eine vertragliche Lizenz oder eine gesetzliche Lizenz erworben hat. Nötiger Lizenzumfang: Vervielfätigungsrecht, körperliches Verbreitungsrecht sowie "öffentliche Zugänglichmachung" (Internet-Veröffentlichungen). Eine Vereinbarung zur beschriebenen Nutzung zwischen Urheber und Verwerter ist unbekannt. Eine gesetzliche Lizenz (zB Zitatrecht oder Satire) ist nicht ersichtlich.

Fraglich ist noch, ob das abgebildete Tonband selbst einen Werkstatus (Schöpfungshöhe) erreicht und damit auch eine Vereinbarung zwischen "Schöpfer der Maschine" und "Ali" bestehen muss. Eher nicht, denn die Gestaltung dieses Industriedesigns erreicht keine Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechts. Revox-Fans mögen mir verzeihen!

Aber Vorsicht: jüngere Rechtsprechung weitet "Schöpfungshöhe" zunehmend auf Industrie-Designs aus. So könnte zB bei einem Gerät des Herstelles Braun durchaus auch eine Schöpfungshöhe der optischen Gestaltung des Gerätes denkbar sein.

Gewerbliche Schutzrechte:

1) Markenrecht: Es wird das Logo "Revox" gezeigt und durch das Angebot von "Ali" in den geschäftlichen Verkehr gebracht. Hierzu bedarf es der Zustimmung durch den Markeninhaber. Ob diese vorliegt, ist unbekannt.

Eine Verletzung des Markenrechts liegt dann vor, wenn die Gefahr von Verwechselungen besteht, oder ein Image-Transfer erfolgt oder eine Verunglimpfung der Marke Revox mit dem Zeigen des Logos erfolgt. Denkbar ist ein ausbeuterischer Image-Transfer, da der Verbraucher denken könnte der Billigprodukteanbieter "Ali" habe etwas mit der Edelmarke Revox zu tun. Auch eine Verunglimpfung der Marke kommt in Betracht. Denn wer möchte als Markeninhaber, dass auf seiner Marke herum getrampelt wird oder noch schlimmeres passiert.

2) Designrecht: Das Design der abgebildeten Maschine müsste geschützt sein. Fraglich, ob grundsätzlich für ein älteres Produkt Designschutz besteht. Auch wenn das Gerät als Design amtlich eingetragen wurde, ist zu bedenken, dass der Schutz des eingetragenen Designs spätestens 25 Jahre nach dem Anmeldetag endet. Eine Verletzung des Designrechts ist daher in diesem Fall "Revox Tonbandgerät auf Teppich" unwahrscheinlich.


So, fertig. Bitte nicht zu ernst nehmen. Die Ausführungen enthalten Spuren von Satire.

Viele Grüße

Christian
Drummer machen Fehler, die meistens laut sind. www.stompology.org
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RE: Die B77 auf einem TEPPICH??!?!?!!!?!!? - von stompology - 10.02.2023, 07:11

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