01.09.2022, 18:01
Bei mir lag im Anschreiben ein Infoblatt bei, welches schon alle Angaben des Grundstückes inkl. Bodenrichtwert enthielt. Das hatte ich nur noch zu übertragen zzgl. der Angaben zu Baujahr und zur Kernsanierung, die das Grundbuch nicht kennt. Das ist übrigens der interessanteste Teil. Ein 1980 errichtetes und 2020 kernsaniertes Haus muss deutlich mehr bezahlen, als ein 1980 errichtetes und nur teilsaniertes Haus. Wer also ein neueres Datum bei Kernsanierung angibt, und vielleicht nur Fenster getauscht und das Haus neu angestrichen hat, schmeisst Geld zum Fenster raus. Was das FA unter Kernsanierung versteht, kann man nachlesen, das ist im Wesentlichen komplett auf Neubaustandard bringen.