13.04.2022, 16:17
Das ist natürlich zutreffend.
Deshalb habe ich ihr ja auch noch einen schönen Tag gewünscht.
Die Leute, die in die Formulare und sonstigen Veröffentlichungen über Fahrgastrechte und Entschädigungen schöne Versprechen rein schreiben und in die AGBs dann etwas anderes, das die Entschädigungen auf Null reduziert für den "Öffentlichen Nahverkehr" (hier über 200 km Fahrstrecke), erreicht man ja weder per Telefon noch per EMail, um Ihnen den Frust über diese "Verlade" vor zu tragen.
Durch diese Regelung entfallen für den "Öffentlichen Nahverkehr" sämtliche Entschädigungen wegen Verspätung oder Zugausfall, da die Mindestauszahlgrenze von 4 € nie erreicht wird.
MfG Kai
Deshalb habe ich ihr ja auch noch einen schönen Tag gewünscht.
Die Leute, die in die Formulare und sonstigen Veröffentlichungen über Fahrgastrechte und Entschädigungen schöne Versprechen rein schreiben und in die AGBs dann etwas anderes, das die Entschädigungen auf Null reduziert für den "Öffentlichen Nahverkehr" (hier über 200 km Fahrstrecke), erreicht man ja weder per Telefon noch per EMail, um Ihnen den Frust über diese "Verlade" vor zu tragen.
Durch diese Regelung entfallen für den "Öffentlichen Nahverkehr" sämtliche Entschädigungen wegen Verspätung oder Zugausfall, da die Mindestauszahlgrenze von 4 € nie erreicht wird.
MfG Kai