23.09.2005, 10:03
Darf sich 'reguläre' Software ohne Rückfrage auf meinem PC breit machen? Darf sie beliebig viele Ordner anlegen und dadurch gfs. andere Programme aushebeln, z.B. durch das beliebte Dateitypen-Wechsel-Dich-Spielchen?
Nach wie vor möchte ich von jeder Software darüber aufgeklärt werden, was sie vor hat und was sie nach der Durchführung des Vorhabens dann tatsächlich angerichtet hat. Viele Programme fragen heute schon nach, was man wünscht, also welches Verzeichnis angelegt werden darf, ob auch ein Link auf dem Desktop angelegt werden soll etc. Das kratzt nur an der Oberfläche, denn was z.B. alles in der Registry eines Windows-PCs vorgeht, erfährt der Anwender nicht direkt.
Dann lese ich heute das:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/64205
Wenn also mein Nachbar sein Auto auf seinem Grundstück wäscht, was ja verboten ist, darf ich dann rübergehen und seinen Eimer verbrennen? Die Straße aufgraben und seine Wasserleitung abklemmen?
Firmen, die sich mit derartiger Software zur Wehr setzen, handelt ihrerseits ausgesprochen dreist. Selbstverständlich kann die Software durch das bloße Entfernen irgendeines Filesharingprogs auch -ungewollt- andere Programme beschädigen oder sogar Windows aushebeln. Auch kann die Erkennung der zu entfernenden Software fehlschlagen und so eigentlich 'ordentliche' Programme vernichtet werden. Das ist schon ein starkes Stück, wenn ein Unternehmensverband das Recht in die eigenen Hände nehmen 'darf'...
Nach wie vor möchte ich von jeder Software darüber aufgeklärt werden, was sie vor hat und was sie nach der Durchführung des Vorhabens dann tatsächlich angerichtet hat. Viele Programme fragen heute schon nach, was man wünscht, also welches Verzeichnis angelegt werden darf, ob auch ein Link auf dem Desktop angelegt werden soll etc. Das kratzt nur an der Oberfläche, denn was z.B. alles in der Registry eines Windows-PCs vorgeht, erfährt der Anwender nicht direkt.
Dann lese ich heute das:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/64205
Wenn also mein Nachbar sein Auto auf seinem Grundstück wäscht, was ja verboten ist, darf ich dann rübergehen und seinen Eimer verbrennen? Die Straße aufgraben und seine Wasserleitung abklemmen?
Firmen, die sich mit derartiger Software zur Wehr setzen, handelt ihrerseits ausgesprochen dreist. Selbstverständlich kann die Software durch das bloße Entfernen irgendeines Filesharingprogs auch -ungewollt- andere Programme beschädigen oder sogar Windows aushebeln. Auch kann die Erkennung der zu entfernenden Software fehlschlagen und so eigentlich 'ordentliche' Programme vernichtet werden. Das ist schon ein starkes Stück, wenn ein Unternehmensverband das Recht in die eigenen Hände nehmen 'darf'...