22.08.2005, 15:29
Zitat:Kepheus postete...Eben. Die Frage ist doch: Selbst wenn der Geprellte vor Gericht Recht bekäme - bis dahin hat er ja schon kräftig in die Tasche langen müssen (Anwalt, Gerichtskosten etc.) - Was dann?
...Ob das Urteil in der Praxis die Leute abhält, die verfahren wollen wie der Anbieter im konkreten Fall, wage ich aber auch zu bezweifeln ... Und wieviele Käufer werden wegen einer entgangenen Bandmaschine o.ä. schon den Anwaltsknüppel rausholen ...
Einmal hab' ich's probiert. Von einem Händler ein Neuteil gekauft, der hat ein falsches Modell geliefert und sich geweigert, nachzubessern.
Kein Problem vor Gericht Recht zu bekommen; nur hat das den Händler nicht gekümmert! Ich habe weder die richtige Ware, noch mein Geld zurück bekommen.
Der Händler hat schon lange die EV abgelegt, benutzt bei Ebay das Konto der Oma und handelt weiter. Ebay stört das nicht. die Gebühren zahlt die oma wohl.
Was bliebe wäre eine Taschenpfändung. Auch das kostet zunächst mal Geld für den Gerichtsvollzieher und bringt nur was, wenn der Mensch tatsächlich was 'in der Tasche' hat.
Was folgt: Bei den paar Euros, um die es hier geht, besteht ein rechtsfreier Raum. Entweder der Verkäufer ist ehrlich und weiss was er tut, oder eben nicht...
Allerdings bleibe ich dabei, daß das ein Dingsda-Phänomen ist: Soviel Irreführung und Gemauschel wie in den Anzeigen bei Dingsda erlebe ich in Kleinanzeigen oder am 'Schwarzen Brett' im Supermarkt nicht!
Tschüß, Matthias M
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch