12.08.2005, 14:32
Zitat:snzgl postete
Diesen Artikel habe ich heute auf der T-Online Seite gefunden
Zitat:
Vorzeitiges Auktionsende kein Schutz
Die Wirksamkeit eines Angebotes werde durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt, entschieden die Oldenburger Richter. Wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre schon zu diesem Zeitpunkt, dass er das höchste wirksame Gebot annehme (Aktenzeichen: 8 U 93/05).
Zitat ende
Der ganze Wortlaut ist bei www.t-online.de nachzulesen.