03.01.2020, 20:53
Ein PKW-Fahrer fährt auf einer Landstraße durch ein Schlagloch, was zu einer Acht in seiner Felge führt.
Im Jahr 2000:
Er hält an, besieht sich den Schaden, und sagt "Scheiße".
Zähneknirschend fährt er zur nächsten Werkstatt, lässt sich den Reifen auf eine neue Felge ziehen, zahlt und fährt weiter.
Im Jahr 2020:
Er hält an, besieht sich den Schaden und fährt die gleiche Strecke erneut, um zu sehen, ob ein Schild auf das Schlagloch hinwies.
Fehlt ein solches Schild, so verklagt er die zuständige Kommune auf Schadenersatz.
Mit nachdenklichen Grüßen,
Frank
Im Jahr 2000:
Er hält an, besieht sich den Schaden, und sagt "Scheiße".
Zähneknirschend fährt er zur nächsten Werkstatt, lässt sich den Reifen auf eine neue Felge ziehen, zahlt und fährt weiter.
Im Jahr 2020:
Er hält an, besieht sich den Schaden und fährt die gleiche Strecke erneut, um zu sehen, ob ein Schild auf das Schlagloch hinwies.
Fehlt ein solches Schild, so verklagt er die zuständige Kommune auf Schadenersatz.
Mit nachdenklichen Grüßen,
Frank