31.12.2019, 14:38
96k,'index.php?page=Thread&postID=250314#post250314 schrieb:Das "Böllern" ist (ohne zusätzliche Genehmigung) außerhalb des 31.12. und 1.1. verboten. Wie wäre es, wenn erst einmal diese Regel durchgesetzt wird, bevor neue Verbote kommen, deren Einhaltung dann auch niemand überprüft/durchsetzt?
Irgendwie dreht sich die Diskussion im Kreis. Wenn die Böller einmal verkauft sind, ist es - wie schon geschrieben - schwer bis unmöglich, das Verbot flächendeckend zu überwachen und durchzusetzen.