24.12.2019, 12:33
das ist leider ein Irrglauben...bietest Du gut 30 olle Bänder an...genauso, wie gewerbliche Anbieter, und einer dieser Gewerblichen hat einen Abmahn-Juristen an der Hand...schwups biste dran! Die Gerichte sehen nur die Menge leicht unterschiedlich, die "notwendig" ist, damit Gewerblichkeit unterstellt werden kann. Das kannst Du dann ja ggf. mit dem Richter diskutieren