12.08.2018, 14:33
Hallo Dietmar,
Im pdf finde ich das nicht.
Ich wüßte gern auf welches Gesetz man sich da bezieht.
Erscheint mir wenig glaubhaft.
Es ist doch gerade erst gegenüber den UKW-FM-Sender Betreibern durchgesetzt worden (durch höhere Entgelte), daß die Sender nicht abgeschaltet werden.
Solange im Digital-Angebot TV-Programme sowohl in herkömmlichem als auch im HD-Format angeboten werden, kann die Not ja noch nicht allzu groß sein.
MfG Kai
Dietmar,'index.php?page=Thread&postID=223567#post223567 schrieb:Ab 2019 dürfen in Bayern und Sachsen, Sender im Kabelnetz ausschließlich digital verbreitet werden. Das ist gesetzlich geregeltwo steht das ?
Im pdf finde ich das nicht.
Ich wüßte gern auf welches Gesetz man sich da bezieht.
Erscheint mir wenig glaubhaft.
Es ist doch gerade erst gegenüber den UKW-FM-Sender Betreibern durchgesetzt worden (durch höhere Entgelte), daß die Sender nicht abgeschaltet werden.
Solange im Digital-Angebot TV-Programme sowohl in herkömmlichem als auch im HD-Format angeboten werden, kann die Not ja noch nicht allzu groß sein.
MfG Kai