17.12.2017, 20:16
Also - verstehe ich richtig? Ein Mann wurde knapp 30 Jahre nach einer Tat verurteilt, und zwar auf Grund des Indizes, dass er ein Massen-Gerät besitzt, dessen Aufnahme-/Wiedergabeeigenschaften ähnlich einer (mittlerweile ebenfalls 30 Jahre alten) Tonbandaufzeichnung sein soll? Wie oft ist besagte TK verkauft worden? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man mit weiteren "Spezies" zu vergleichbaren Ergebnissen kommen könnte? Wie groß der Einfluß von 30 Jahren Lagerung auf das Tondokument? Wie groß die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Gerät in den 30 Jahren sogar mehrfach den Besitzer gewechselt hat? Wie groß die Wahrscheinlichkeit, dass der Besitzerwechsel in einem begrenzten räumlichen Umfeld des Opfers stattgefunden haben könnte? (Immerhin war ein bundesweiter "Vertrieb und Versand" von Gebrauchtartikeln in den 80ern noch eine seltene Ausnahme. Das Meiste fand über lokale Flohmärkte oder lokale Kleinanzeigen neue Abnehmer). OK - ich bin kein Jurist aber das soll alles sein? Kaum vorstellbar, dass dieses Indiz als ausreichend belastend angesehen worden ist. Da muß es doch wohl noch mehr geben, was den Verurteilten überhaupt in den Fokus der Ermittlungen gerückt hat. Die olle Grundig allein? Das wäre äusserst dünn...
Time flies like an arrow. Fruit flies like a banana. (...soll Groucho Marx gesagt haben, aber so ganz sicher ist das nicht...)