13.12.2017, 18:13
Hallo zusammen,
das Landeskriminalamt hat 6 oder 7 Geräte gleichen Typs untersucht. Der Ausschluss war recht einfach: Bei den meisten tat es die Mechanik nicht mehr. Bei denen, die halbwegs funktionierten, war die Kopfstellung anders. An der Lacksicherung der Justierschrauben des verdächtigen Geräts hat man erkannt, dass der Wiedergabekopf irgendwann nachjustiert wurde (zwei Lackschichten). Die Frage ist, ob vor der Tat oder danach. Man darf aber nicht vergessen, dass zwischen Tat und Untersuchung mehr als 25 Jahre lagen. Das Problem war also, den aktuellen Zustand des Bandgeräts dem zuzuordnen, das vor 25 Jahren produziert wurde. Das wurde pragmatisch angegangen: Was ins Konzept passte, war Tatsache. Was nicht ins Konzept passte, hatte sich in 25 Jahren verändert.
Der angebliche Täter gibt an, dass er das Gerät 2007 für 20 EUR auf einem Flohmarkt in Beverungen (Weser) gekauft habe. Er habe den Preis von 50 EUR runter gehandelt, weil die Aufwickelspule nicht lief. Ob sie dann bei der Polizei doch funktionierte, oder ob das Band einfach auf den Fußboden lief (wie beim Test auf dem Flohmarkt), ist unklar. Dort hat die Polizei vergeblich nach dem Verkäufer gesucht. Mit dem Hinweis, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen stehen. Man sollte also auch keine gebrauchten Tonbandgeräte verkaufen.
Gruß RoBernd
das Landeskriminalamt hat 6 oder 7 Geräte gleichen Typs untersucht. Der Ausschluss war recht einfach: Bei den meisten tat es die Mechanik nicht mehr. Bei denen, die halbwegs funktionierten, war die Kopfstellung anders. An der Lacksicherung der Justierschrauben des verdächtigen Geräts hat man erkannt, dass der Wiedergabekopf irgendwann nachjustiert wurde (zwei Lackschichten). Die Frage ist, ob vor der Tat oder danach. Man darf aber nicht vergessen, dass zwischen Tat und Untersuchung mehr als 25 Jahre lagen. Das Problem war also, den aktuellen Zustand des Bandgeräts dem zuzuordnen, das vor 25 Jahren produziert wurde. Das wurde pragmatisch angegangen: Was ins Konzept passte, war Tatsache. Was nicht ins Konzept passte, hatte sich in 25 Jahren verändert.
Der angebliche Täter gibt an, dass er das Gerät 2007 für 20 EUR auf einem Flohmarkt in Beverungen (Weser) gekauft habe. Er habe den Preis von 50 EUR runter gehandelt, weil die Aufwickelspule nicht lief. Ob sie dann bei der Polizei doch funktionierte, oder ob das Band einfach auf den Fußboden lief (wie beim Test auf dem Flohmarkt), ist unklar. Dort hat die Polizei vergeblich nach dem Verkäufer gesucht. Mit dem Hinweis, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen stehen. Man sollte also auch keine gebrauchten Tonbandgeräte verkaufen.
Gruß RoBernd
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