Gyrator,'index.php?page=Thread&postID=209569#post209569 schrieb:Gab es bei der alten Klasse 4 ein Geschwindigkeitslimit?
Hallo Thomas,
da haben die Bürokraten nichts ausgelassen, um Verwirrung zu stiften. Du beziehst Dich wahrscheinlich auf die Klasse 4 und 5 vor 1980. Da war Klasse 4 für KKR mit 50 cm² und mehr als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit (also ohne ausdrückliches Geschwindigkeitslimit). Ab 1980 (kann auch 1981 gewesen sein) war dann Klasse 4 nur noch für Mokick bis 50 cm³ und 40 (später 50) km/h (also praktisch das, was vorher Klasse 5 war), und Klasse 5 war nur noch für Krankenfahrstühle und Baumaschinen bis 25 km/h. Daneben gab es die Klasse 1b für LKR mit 80 cm³ und 80 km/h, die als eigentlicher Nachfolger der "alten" Klasse 4 gilt.