20.03.2016, 10:17
Hallo,
um dieser bedeutsamen Diskussion auch noch meinen Senf beizusteuern: Ich unterscheide halt - nicht nur was UHER betrifft - zwischen im Lieferumfang enthaltenem und Sonderzubehör. Ich bin sehr sicher, dass wir keine Reports ohne Tragegriff ausgeliefert haben. (Vielleicht Sonderausführungen beispielsweise für Geheimdienste, welche die Geräte in Regale stellten und keinen Griff brauchten; das will ich nicht ausschließen.) Wer neue Reports ohne Tragegriff verkauft hätte, hätte sich berechtigterweise Beschwerden eingehandelt. Ein tragbares Tonbandgerät ohne Tragegriff wäre auch eine etwas merkwürdige Sache. Leider habe ich in der Betriebsanleitung keine Auflistung des Lieferumfangs gefunden, hingegen (ich habe nicht intensiv gesucht) beim 724 die Anmerkung "mit Tragegriff".
Bei gebrauchten 4000ern ist das natürlich so eine Sache. Den Lieferumfang von sich aus ins Angebot (das konkrete kenne ich nicht) zu schreiben, ist fair und vermeidet Ärger. Umsichtige Käufer werden sich, wenn er nicht genannt ist, danach erkundigen. Ob der Tragegriff zwingender Bestandteil eines gebrauchten Report ist, darüber könnten sich wohl Juristen streiten. Ist ein gebrauchter Drucker vollständig, wenn (ich phantasiere) die serienmäßig enthaltene Einzelblattzuführung fehlt?
Die Beschreibung "Hier ein schöner UHER Tragegriff zu UHER Report Geräte" halte ich übrigens für ... na ja, unpräzise. Die Befestigung der Tragegriffe hat sich während der Produktionszeit der Report mehrfach geändert; der angebotene Griff passt also nur zu bestimmten Typen. Im Zweifelsfall dem Verkäufer also besser vor dem Kauf Löcher in den Bauch fragen (wenn er nicht antwortet, vergessen) als sich nach dem Kauf (mit ihm) zu ärgern.
Das soll Öl auf die Wogen und nicht ins Feuer sein ...
Gruß, Anselm
um dieser bedeutsamen Diskussion auch noch meinen Senf beizusteuern: Ich unterscheide halt - nicht nur was UHER betrifft - zwischen im Lieferumfang enthaltenem und Sonderzubehör. Ich bin sehr sicher, dass wir keine Reports ohne Tragegriff ausgeliefert haben. (Vielleicht Sonderausführungen beispielsweise für Geheimdienste, welche die Geräte in Regale stellten und keinen Griff brauchten; das will ich nicht ausschließen.) Wer neue Reports ohne Tragegriff verkauft hätte, hätte sich berechtigterweise Beschwerden eingehandelt. Ein tragbares Tonbandgerät ohne Tragegriff wäre auch eine etwas merkwürdige Sache. Leider habe ich in der Betriebsanleitung keine Auflistung des Lieferumfangs gefunden, hingegen (ich habe nicht intensiv gesucht) beim 724 die Anmerkung "mit Tragegriff".
Bei gebrauchten 4000ern ist das natürlich so eine Sache. Den Lieferumfang von sich aus ins Angebot (das konkrete kenne ich nicht) zu schreiben, ist fair und vermeidet Ärger. Umsichtige Käufer werden sich, wenn er nicht genannt ist, danach erkundigen. Ob der Tragegriff zwingender Bestandteil eines gebrauchten Report ist, darüber könnten sich wohl Juristen streiten. Ist ein gebrauchter Drucker vollständig, wenn (ich phantasiere) die serienmäßig enthaltene Einzelblattzuführung fehlt?
Die Beschreibung "Hier ein schöner UHER Tragegriff zu UHER Report Geräte" halte ich übrigens für ... na ja, unpräzise. Die Befestigung der Tragegriffe hat sich während der Produktionszeit der Report mehrfach geändert; der angebotene Griff passt also nur zu bestimmten Typen. Im Zweifelsfall dem Verkäufer also besser vor dem Kauf Löcher in den Bauch fragen (wenn er nicht antwortet, vergessen) als sich nach dem Kauf (mit ihm) zu ärgern.
Das soll Öl auf die Wogen und nicht ins Feuer sein ...
Gruß, Anselm
Früher war mehr UHER. Meine UHER-Erinnerungen