Uher Report Tragegriff / Original
#18
Ach Leute, bitte lest doch einfach alles durch, und schreibt dann. Ich sagte dieses Beispiel mit dem Auto, um dann zu sagen, dass - wenn das Gerät als defekt verkauft wird - dies NICHT MEHR GILT!
Wo steht bitte, dass der Verkäufer gewerblich tätig ist?

NOCHMAL: wenn jemand ein Gerät kauft, in dem Wissen, dass offenbar (es wurde nichts von einem Griff erwähnt, dieser ist nirgends auf den Bildern zu sehen) der Griff fehlt und das Gerät in seinem derzeitigen Zustand NICHT dem Originalzustand entspricht, so erhält der Kunde, was er gekauft hat: ein defektes Gerät OHNE Griff. Einfache Sache, einfaches Prinzip.

Ein Auto ohne Tank kann nicht fahren, und erfüllt hiermit NICHT seinen Hauptzweck. Ein Tonbandgerät ohne Griff kann aufnehmen, wiedergeben, spulen etc. und erfüllt hiermit seinen Hauptzweck, ebenfalls, weil im Originalzubehör Taschen erhältlich sind, die die Verwendung eines Griffes unmöglich machen und die Verwendung eines Trageriemens voraussetzten. Dieses Beispiel trifft die Sachlage ganz und gar nicht. Eine Regelung, dass ein Tonbandgerät für Reporter einen Tragegriff haben muss gab und gibt es nicht, anders als bei den Laptops, deren Hauptzweck die Benutzung im Akkubetrieb ist. Dort gibt es eine klare Aussage, aber auch nicht mehr, wenn das Gerät oder das Teil defekt ist, dann kann nicht mehr mit dem tragbaren Betrieb gerechnet werden.

Wenn jemand ein Auto (wissentlich oder, aufgrund mangelnder Verkaufsvorbereitung, sprich Information [ = Bilder betrachten, Fragen, genaues Lesen]) ohne Reifen kauft und sich dann darüber beschwert, dass es nicht fahrbereit ist, dem kann ich nicht helfen, sorry.

Abschließend: ja, sobald ich auf einem Angebotsbild oder dem das Angebot beschreibenden Text eine Ware oder einen Teilartikel nicht entdecke, so muss ich davon ausgehen, dass dieser nicht zum Lieferumfang gehört, außer das Angebot wird als "wie original", "OVP" o.Ä. angegeben.
Wenn der Käufer bemerkt, dass eine Beschreibung "zu bequem reingesetzt wurde", dann sollte dem Käufer doch klar sein, dass er selbst Schuld an der Missere ist. Mit dem Kauf bestätigt man und akzeptiert die Bedingungen der Beschreibungen, die hier nichts von einem Griff auch nur andeutungsweise erkennen lassen. Wann und warum der Griff ein anderes Mal oder später erst zum Verkauf stand und steht ist allein des Verkäufers Sache und kann meinetwegen den Käufer verärgern, aber keineswegs über Unredlichkeit des Verkäufers aussagen.

Ich kenne das Problem von Verkäufen bei ebay: ich verkaufe ein Handy als "defekt für Bastler" und der nette Käufer regt sich anschließend über das defekte Display auf, drohte etc., negative Bewertung ist erfolgt, nur weil ich den Artikel so wie er war (=als defekt) verkauft habe... Man versteht die Welt nicht mehr. In diesem Fall ist es ähnlich. Ich kann nicht verstehen, dass der Käufer nicht einsehen will, dass nirgends etwas vom Griff stand. Man ist doch mitlerweile diverse Angebote gewohnt und weiß, auf was man zu achten hat. Wenn jemand blindlings etwas kauft, kann man nicht erwarten, dass man nachher noch Nacherfüllung bekommt.


Gruß
Andreas
Festina lente!

Motto der SN-Sammler: Irgendwann haben wir sie alle...
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