Rückgabe eines UHER-Doku-Ordner v. Frank P.
#15
Moin, moin,

auf jeden Fall finde ich es sehr fair, dass Wolfgang dem Ausleiher erst einmal die Möglichkeit gegeben hat, die Unterlagen ohne Öffentlichkeit zurück zu geben.

Es ist nämlich so, dass viele Goldgräber etwas dumm sind und einfach unterstellen, sie werden nicht erwischt, weil sie die Möglichkeiten nicht kennen, erwischt zu werden.

Die von Wolfgang gewählte Form der öffentlichen Aufforderung in den üblichen Foren entspricht dem, was z.B. Gerichte oder Behörden in ihren Aushängen, im Amtsblatt oder in Zeitungen tun, wenn der Adressat nicht bekannt oder nicht auffindbar ist. Mit der Veröffentlichung ist bei denen sogar die Zustellung erfolgt.
Für den Ausleiher ist mit der Veröffentlichung hier zumindest für den Fall die Frist gültig, wenn ihm später nachgewiesen werden kann, dass er das Forum besucht hat. Dazu reicht es, dass er sich einmal nach Beginn des Threads angemeldet hat oder seine IP aufgetaucht ist, oder dass irgendein Tracker seinen Besuch im Forum aufgezeichnet hat.
Denn wer leiht, bei dem liegen später auch die Sorgfaltspflichten. "Ich habe nicht gewußt", schützt einen Leiher nicht.


Wenn der Ausleiher nun nicht reagiert, wäre der nächste Schritt, auf dem gleichen Weg eine Frist zu setzen und ihm die Abrechnungen der entstehenden Kosten anzudrohen.

Und wenn der Leiher innerhalb der Frist reagiert, dann ist doch alles gut, oder?


Wenn nicht, dann könnte man ja mal anfangen, den (nun) Täter ausfindig zu machen.
Was sagt der Computer von Frank, was lässt sich eventuell an selbst gelöschten Daten und Mails wieder herstellen. Was sagt der Mail-Provider? Was sagen die PM-Speicher der einschlägigen Foren und sozialen Netzwerke? Was sagt der Anruf-Speicher des Telefons, etwaige Anrufbeantworter-Aufzeichnungen usw.?
Gibt es vielleicht irgendwo handschriftliche Aufzeichnungen, in denen noch keiner gesucht hat? Wie hat Frank den Ordner übergeben? Gibt es Hermes- oder DHL-Quittungen oder gibt es Zeugen für einen Besuch? Und selbst, wenn es keine Quittungen mehr gibt ....: hat er den Versand online bestellt? Erinnert sich der Paketshop-Betreiber und kann in seinen Abrechnungen schauen? Da Frank der Auftraggeber gewesen war, kann Franks Rechtsnachfolgerin bei seinem Vertragspartner Paketdienst sogar die von Frank versendeten Pakete abfragen, usw.

Wenn Frank den Ordner nur geliehen hatte, dann gibt es mit dem Eigentümer einen Zeugen für die Existenz des Ordners und den Umfang des Inhalts, vielleicht sogar für Merkmale der einzelnen Blätter. Damit sind die Unterlagen identifizierbar, wenn sie gefunden werden, auch wenn sie plötzlich im Netz oder bei Dritten auftauchen.
Und wieso unterstellen Manche, Frank hätte dem Eigentümer nicht gesagt, an wen er verleiht? Vielleicht ist dieser Thread nur die Chance für den Leiher, sich zu entschulden?


Meine Erfahrung ist, den Durchschnitts-Unterschlager findet man. Denn der übliche Goldgräber wird erst zum Unterschlager, weil er sich sicher glaubt, weil er dumm ist, weil er die Möglichkeiten nicht kennt, weil er noch nie erwischt worden ist.
Aber, da er zahlt, wenn er erwischt wird, ist auch ein Aufwand, ihn zu finden, nicht zu teuer. Oder?

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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