06.03.2005, 21:54
Eben habe ich mir die Mitteilung von Friedrich Engel reingezogen......
Ich bin der Meinung - besser gesagt, ich vermute daß es hier genauso wie im Falle AGFA gelaufen war. D.h., die Produktionsstätte und der Name hatten in beiden Berlin´s Fortbestand. Solange bis - aus welchen Gründen auch immer - die Westberliner Unternehmung in SAJA umfirmierte.
Friedrich schreibt so, als hätte es nur den Westberliner Standort gegeben; was ich auch nicht widerlegen will noch kann. Nur eben ist mir als gelerntem Ossi Sander & Janzen ein fester Begriff, SAJA dagegen nicht!
Also ist mal wieder Wühlarbeit angesagt - schaumermal ob sich in meinen Katakomben etwas findet, das evtl. wie eine Adresse ausschaut.
Die LORENZ AG (Leipzig) ist ja ein ähnlicher Fall, wo die Firma in der DDR bis in die 70-er Jahre weitergeführt wurde.
Zum Verständnis für die Spät- und Westgeborenen:
Die VEB-isierung erfolgte Anfangs der 70-er Jahre und betraf alle bis dahin privatwirtschaftlich oder mit staatlicher Beteilugung geführten Wirtschaftsunternehmen welche von ihrer Größe her das Kriterium "Handwerksbetrieb" überschritten. Als Alternative gab es die Möglichkeit eine PGH (Genossenschaft) zu gründen.
MichaelZ.
Ich bin der Meinung - besser gesagt, ich vermute daß es hier genauso wie im Falle AGFA gelaufen war. D.h., die Produktionsstätte und der Name hatten in beiden Berlin´s Fortbestand. Solange bis - aus welchen Gründen auch immer - die Westberliner Unternehmung in SAJA umfirmierte.
Friedrich schreibt so, als hätte es nur den Westberliner Standort gegeben; was ich auch nicht widerlegen will noch kann. Nur eben ist mir als gelerntem Ossi Sander & Janzen ein fester Begriff, SAJA dagegen nicht!
Also ist mal wieder Wühlarbeit angesagt - schaumermal ob sich in meinen Katakomben etwas findet, das evtl. wie eine Adresse ausschaut.
Die LORENZ AG (Leipzig) ist ja ein ähnlicher Fall, wo die Firma in der DDR bis in die 70-er Jahre weitergeführt wurde.
Zum Verständnis für die Spät- und Westgeborenen:
Die VEB-isierung erfolgte Anfangs der 70-er Jahre und betraf alle bis dahin privatwirtschaftlich oder mit staatlicher Beteilugung geführten Wirtschaftsunternehmen welche von ihrer Größe her das Kriterium "Handwerksbetrieb" überschritten. Als Alternative gab es die Möglichkeit eine PGH (Genossenschaft) zu gründen.
MichaelZ.