06.01.2015, 11:45
EN1RZ,'index.php?page=Thread&postID=173642#post173642 schrieb:Wenn die Wohnungsbaugesellschaft die Kabelanalge Privat betreibt und nicht angebunden an den grossen anbietern ?Ich habe mal gegoogelt, bin aber nicht besonders fündig geworden: Es gibt das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Das bedeutet, dass eine Wohnungsbaugesellschaft die Versorgung nicht nach eigenem Gusto regeln kann, sondern an rechtliche Bestimmungen gebunden ist.
Zitat:Die Bewohner dort haben doch jeweils ein Sagem Kabelreceiver von der Gesellschaft gestellt bekommen, somit musste sich da keiner was kaufen, wie ich das daraus las, es sei mann wollte mehrere geraete betreiben.Das ist etwas anderes. Mittels Kabelreceiver können wohl alle analogen Programme auch digital empfangen werden, und nachdem die Hardwarekosten übernommen wurden, kann man wohl nichts einwenden.
Früher war mehr UHER. Meine UHER-Erinnerungen