Verpackungs-Terroristen - oder wie verpacke ich richtig?
#60
Moin, moin,

da Ihr mich an diesen Thread erinnert habt und ich mich grad um wichtigere Dinge zu drücken versuche, komme ich also meiner Zusage von Irgendwann vor Jahren nach und schreibe hier noch etwas.

Wenn jemand anbietet zu versenden, und dabei nicht erklärt, er habe keine Ahnung wie das "richtig" (Verpacken und Versenden) geht, dann macht er eine Zusage, das er hinreichend verpackt. Und für diese Zusage ist er haftbar. Wenn diese Zusage bereits Bestandteil eines Verkaufsangebotes gewesen war, dann ist die hinreichende Verpackung natürlich auch Bestandteil seiner "zugesicherten Eigenschaft" für den angebotenen Artikel.

Vor allem wenn der Versender einen Versand-Serive anbietet oder in anderer Form aussucht, dann bezieht sich seine Zusage auf die Bedingungen dieses Transport-Dienstes.
Wenn also ein Paket-Service in seinen AGBs als Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Transport und für die Gewährung einer Versicherungsleistung eine Verpackungs-"Güte" vorschreibt, die beispielswiese das Innere vor einem Sturz aus einem Meter Höhe schützt, dann hat der Versender eine solche Verpackung zu liefern. Andernfalls hätte er die Freiheit keinen Versand anzubieten.

Jeder Käufer hat das Recht von einem Verkäufer zu erwarten, dass dieser sich die notwendigen Informationen und Fähigkeiten aneignet, wenn er in das Geschäftsleben eintritt. Das ist seine Sorgfaltspflicht. Denn niemand zwingt ihn ja, etwas anzubieten und geschäftlich tätig zu werden.
Wenn jener, der etwas anbietet, so zum Beispiel einen Versand, um seine Gewinn-Aussichten zu erhöhen, so wie es Ebay gerne in kleinen Popups oder Mail empfiehlt, dann hat er auch die Sorgfaltspflicht, dafür zu sorgen, dass das, was er anbietet, stimmt und funktioniert.
Dafür ist er auch strafrechtlich (Betrug bzw. Eingehungsbetrug) haftbar!

Übrigens beziehen sich die in der BRD gültigen Regeln für Versand und Versandhandel vor allem auf den Einkauf bei professionellen Anbietern von Neuware. Denen kann man nämlich unterstellen, dass sie in der Lage sind professionell zu verpacken und denen kann man auch eine Haftung, zum Beispiel in der Form einer Ersatz-Lieferung, einer Nachbesserung oder einer Aufwands-Erstattung, aufbürden.
Wer also als nicht professioneller Anbieter trotzdem etwas in der Form anbietet, die nicht notwendig bedingt, das der Kaufinteressent die Ware selber prüfen und sofort übernehmen kann, der hat nicht zufällig die Pflicht den Kaufinteressenten darauf hinzweisen, das er keine Händler-Haftung übernimmt, weil er sie nämlich nicht übernehmen kann.
Eine solche Haftungs-Ausschluß-Klausel, wie sie ja bei Online-Angeboten durchaus üblich ist, ist aber bezüglich der "zugesagten Eigenschaften" beziehungsweise der "vereinbarten Beschaffenheit" (s. a. §434 ff BGB) wirkungslos. Wer etwas zusagt, was durch Annahme des Angebotes (z.B. durch ein Gebot bei Ebay) vereinbart wird, der haftet dafür auch dann, wenn er eine allgemeine Ausschluß-Klausel formuliert hatte.

Zugesagte Eigenschaften beziehen sich übrigens in der Regel auf "übliche" Erwartungen. Die Erfüllung gilt dann als gegeben, wenn die Leistung des Anbieters das "übliche", zum Beispiel das "altergemäß übliche", erfüllt ist.
Wer also ein dreißig Jahre altes Tapedeck als "gut erhalten" anbietet, der formuliert dies relativ zum Alter. "Gut erhalten" hat dafür eine andere Bedeutung, als bei einem fünf Jahre alten Artikel. Das bezieht sich auf den äußerlichen Zustand, den Umfang der Originalität, auf den Lieferumfang und auf die Funktion. Im Streifalle wird eine "Vergleichsanschauung" vorgenommen, bei der ein Gutachter über einen Flohmarkt oder durch die Auslagen eines 2nd-Hand Ladens geht, um den "üblichen Zustand" zu ermitteln.
Konkrete Zusagen, in der Form von "funktioniert", sind dabei problematisch. Denn ein "altersgemässes" Funktionieren gibt es nicht. Hier hat der Anbieter tatsächlich die Funktion sicherzustellen, wenn er so etwas in seine Anzeige schreibt. "Gebraucht" (das Ebay-Attribut) bedeutet übrigens nichzt "funktioniert".
Sicherstellen hat er die Einhaltung der Zusage beziehungsweise der Vereinbarung das beim Gefahren-Übergang. Und wenn er einen Versand angeboten hatte, dann erfolgt der Gefahrenübergang mit der Unterschrift des Empfängers, also bei der Anlieferung, und schließt die Risiken des Transportes mit ein.

Übrigens. Wenn der Anbieter dies nicht ausdrücklich anders formuliert hatte (z.B. durch einen "Eigentumsvorbehalt"), findet der Eigentums-Übergang mit Vertragsschluß und nicht erst mit der Bezahlung oder gar mit der Übernahme statt. Damit ist jedes Vergehen gegen das Eigentum des Käufers innerhalb der Sphäre des Verkäufers ab Vertragsschluß auch ein strafrechtlich relevantes Vergehen.

Das Problem ist, in der Realität ist kaum ein Gerät überhaupt versandfähig. Peter hatte zu Beginn angemerkt, eine Versandverpackung müsse schon das doppelte des Volumens des verpackten Artikels haben, um als hinreichend angesehen werden zu können. Das mag bei einem Tuner oder bei einer Tonbandspule so stimmen. Bei einem Tonbandgerät oder bei einer Lautsprecherbox reicht das aber nicht!
Wir alle haben in der Schule etwas über "Massenträgheit" gelernt. Bei gleicher Beschleunigung (z.B. bei einem Sturz) ist die wirkende Kraft um so höher, desto mehr Masse (Gewicht) sich in Bewegung befindet oder in Bewegung gesetzt wird. Relevant für die Qualität der Verpackung wird das beim Abbremsen der Bewegung. Wer das überprüfen will, der nehme einen 3kg-Tuner und lasse ihn aus einem Meter Höhe auf den eigenen Fuss fallen und vergleiche das Gefühl mit dem das entsteht, wenn er es ebenso mit einer Bandmaschine von 20kg Gewicht tut. Übrigens sollte man mit der Bandmaschine den anderen Fuß verwenden, falls der erste sich noch im Schock befindet. Die Marke von Tuner und Bandgerät sind übrigens ziemlich egal.
Hätten Tuner und Bandmaschinen Gefühle, dann könnte man den eigenen "Eindruck" jeweils auf sie übertragen. Der Bandmaschiene ginge es hinterher also schlechter.
Es kommt aber noch etwas hinzu. Die Massenverteilung ist bei verschiedenen Geräten unterschiedlich. Noch ein Versuch? Man ziehe nun beide Sicherheitsschuhe aus und lasse die Bandmaschine noch einmal fallen. Dismal so, dass auf den einen Fuß das Gerät und auf den anderen Fuss das Anschlußkabel fällt. Wenn es beim ersten mal nicht klappt, ruhig wiederholen. Auch hier ist die Markte egal. Am Ende wird der Proband gefühlt haben, es geht nicht nur um das Gesamtgewicht einer Verpackung, sondern um die einzelnen Bauteile und die Qualität deren Verbindung zueinander.

Mich hat einmal eine unzureichend verpackte Box erreicht, die ich äußerlich unbeschädigt aus der Verpackung schälen konnte. Doch sie klöderte. Innen war der Magnet des Technics-Bändchenhochtöners abgerissen. Dessen relativ große Masse war nur von einer für diese Form des Transportes offensichtlich nicht gedachten Klebung gehalten gewesen. In einer Bandmaschine gibt es beispielswiese eine Schwungmasse für den Capstan-Antrieb. Für einen Plattenspieler wiederholt Jürgen Heiliger jedem, der es hören will - oder auch nicht -, er müsse den Plattenteller abnehmen und extra legen und abdämmen. Wer tut das mit eingebauten Capstan-Antrieben, Ringkern-Trafos oder Lautsprecher-Magneten?

Mich hat einmal ein Receiver erreicht, bei dem die Platinen in unterschiedlichen Ebenen, auf Kunststoff-Stiften gelagert waren. Äußerlich war der Tuner gut erhalten. Trotzdem hatten sich die Kusntstoff-Träger durch die Platine gebohrt. Es geht also nicht nur um das absolute Gewicht eines Elements, sondern um die Relation von Kraft und Gegenkraft zueinander - in einer Schaumstoff-Dämmung wäre die Platine heil geblieben! - und um die Wanderung von Kräften, die dirket übertragen werden, wenn also eine große Masse, die abgebremst wird, einen Teil der entstehenden Kraft über eine feste Verbindung auch auf kleinere Massen überträgt. Pech gehabt.
Wollen wir es noch einmal überprüfen? Anstatt der Bandmaschine mit leichtem Stecker am flexiblem Kabel schrauben wir nun den Stecker fest an den Rahmen des Bandgerätes und lassen es so fallen, dass das eigentliche Gerät auf den einen Fuss fällt und nur der angeschweisste Stecker den zweiten Fuss trifft. Wenn es beim ersten mal nicht klappt, probiert es gern nochmal. ...

Für den potenziellen Versender bedeutet das, einen Artikel, dessen Gewicht zehn Kilo (recht willkürliche Annahme) übersteigt oder einen Artilkel mit unzureichend befestigten Teil-Massen kann er nicht hinreichend verpackt versenden, weil das dafür notwendige Verpackungsvolumen, mit einer Dämmung, die die Kräfte aufnehmen könnte, von den "üblichen" Transportdiensten nicht befördert wird.
Für den potenziellen Empfänger bedeutet das, wenn er ein solches Versandangebot sieht, dann müsste er eigentlich weiterblättern, abschalten ... was auch immer: es ignorieren. Denn auch der Käufer hat Pflichten und ein offensichtlich unrichtiges (oder ungesetzliches) Angebot führt nicht zu einem gültigen Vertragsabschluss. Dieser wäre sittenwidrig. Auch Käufer / Empfänger haben Sorgfaltspflichten. Wer die nicht wahrnimmt und hinterher auf der Versender meckert, der darf sich "Trottel" nennen.


Für den Versand versendbarer Artikel gibt es geeigente und gibt es ungeeignete Verpackungsmittel beziehungsweise Verpackungsformen.
Wer ein Neugerät kauft, der erwirbt dies in der Regel samt "Originalverpackung".
Die Funktion der Originalverpackung besteht darin, die eingepackte Ware vor einfachen Einflüssen von außen zu schützen, sauber und trocken zu halten und sie stapelbar zu machen, damit Lager, Paletten und Container maximal gefüllt werden können. Die Funktion besteht NICHT darin, die verpackte Ware im Stückgut-Transport zu versenden!
Die übliche "Originalverpackung" sieht folgendermaßen aus: Als Innenverpackung dient eine Plastiktüte mit oder ohne Luftblasen, Gaze oder Papier, meist mit eingeschlossenem Beutel mit Trocknungs-Gel. Das Gel soll für trockenes Klima sorgen, vor allem dann, wenn die Ware per Schiff transportiert werden könnte: "Made in China"? Die Tüte hält Feuchtigkeit, Kleintiere ("Bugs"), Staub ab und schützt vor Feinkratzern an der Oberfläche, die auch durch die anderen Verpackungsschichten erzeugt werden könnten. Der Artikel samt Tüte steckt in einer Formschale, oft aus Hartschaum oder aus Form-Elementen aus "stehender" Pappe. Diese Formschalen halten den Artikel im Zentrum der Verpackung, verhindern ein umherschleudern, vor allem aber nehmen diese Schalen von oben wirkende Druck-Kräfte auf und leiten sie, um die Ware herum, nach unten ab. Die Umverpackung besteht üblicherweise aus einem Pappkarton, der das Innere zusammen hält, es anfassbar macht, grobe mechanische und Witterungseinflüsse abhält. Insbesondere bei kleineren Verpackungen kommt oft noch eine Repräsentations-Aufgabe hinzu, nämlich wenn die Verpackung klein genug ist, um im Ladenregal oder im Schaufenster zu stehen.
Das Problem einer solchen "Originalverpackung" aus Versender- und aus Empfängersicht im Stückgut-Transport besteht in der harten Lagerung. Die Formschale ist üblicherweise so konstruiert, das sie bestenfalls Vibrationen aufnimmt, aber keine harten Stöße, wie sie beim "Fallenlassen" entstehen. Paletten lässt man nicht fallen. Und wenn doch, dann gilt die darauf gestapelte Ware als Versicherungsschaden, bevor sie beim Verbraucher landet.
Eine weiche Lagerung, durch Schaumstoff beispielsweise, würde nicht mehr die von oben wirkenden Kräfte, der auf den Karton drauf gestapelten anderen Kartons, aufnehmen können. Zudem soll der Karton ja klein bleiben, damit auf eine Palette, in einen Container oder in ein Lagerregal viel Ware passt. Deswegen ist auch das Volumen, selbst wäre die Ware innen weich gedämmt, in der Regel zu gering, die Massenträgheit aufzunehmen, bevor Bruch entsteht.

Die Realität des Stückgut-Versandes nach Versand(handels)-Käufen sieht in der Regel so aus, das professionelle Versender eine Mischkalkulation aufmachen, die auf der Erwartung basieren, das Transportunternehmen wird schon gut mit der Sendung umgehen. Schwund ist im Verkaufs-Preis einkalkuliert. Deshalb braucht die Transportversicherung des Paketdienstes auch nicht in Anspruch genommen zu werden. Zudem ist in der Regel Ersatz vorhanden, so dass der Schaden unter dem Verkaufspreis bleibt.
Um hinreichend Kunden außerhalb der professionellen Versender zu bekommen, benimmt sich beispielsweise Hermes (noch!) recht kulant in der Schadensabwicklung. GLS lehnt eigentlich jede Schadensregulierung grundsätzlich ab, wenn der Empfänger den Gefahrenübergang quittiert hatte. DHL fordert die Ware in kompletter Versandverpackung zur Überprüfung und gibt sie hinterher nur kostenpflichtig (Zustellung) wieder heraus, wenn der Anspruch abgelehnt worden war. Und das wird er in der Regel, weil kaum ein Empfänger sich die Mühe macht, selbst die komplette Dämmung bei DHL abzugeben. Zumal es oft schwierig ist, ein zerstörtes Gerät wieder so einzupacken, wie es eingepackt gewesen war. Und Beweise sind in der Regel auch weg, wenn man alles zur Schadensbegleichung eingereicht hat....
Auch bei den Paketdiensten wird übrigens gern darauf verzichtet, den nominell entstanden Schaden (Rechnungsbetrag) zu ersetzen. Der Vertragspartner - und das ist IMMER der Auftraggeber / Versender! - bekommt gern mal einen Gutschein für Frachtkosten als Schadenersatz angeboten und etwa berechnete Mehrwertsteuer wird schon gar nicht erstattet. Und das Mehrwertsteuer berechnet wurde, davon geht eine Schadensbearbeitung spätestens dann und IMMER dann aus, wenn der Kunde Gewerbetreibender oder auch nur regelmäßiger Kunde ist. Dumm, wer online bucht ...

Wer auch immer als Empfänger auf den Nutzen einer Versandversicherung hofft, der darf sich von nun an "Trottel" nennen. Vor allem dann, wenn er den Gefahrenübergang bei der Abnahme der Ware quittiert, bevor er die Ware prüft, darf er sich auch "Doppeltrottel" nennen lassen.
Eine Versandversicherung ist übrigens nur für den Versender relevant. Denn der ist der Vertragspartner und steht als Vertragsparnter auf der Abgabe-Quittung. Es reicht also nicht, die Quittung an den Empfänger zu übergeben. Nur der Vertragspartner kann eigentlich gegenüber seinem Vertragspartner tätig werden und nur der Vertragspartner bekommt einen Nutzen der Schadensregulierung. Wenn er denn den Schaden beweisen kann. Diese Beweise hat (hatte?) in der Regel der Empfänger.
Gegenüber dem Empfänger bleibt immer der Versender der Ansprechpartner für eine Schadensregulierung. Wer nun aus einem anderen Rechtsraum liefern lässt und wegen der "üblichen" oder wegen einer angebotenen Versandversicherung erwartet, er trüge kein Risiko, der darf sich ruhigen Gewissens "Volltrottel" nennen lassen. Genauso wie jene, die mit ausländischen Zahlungsdiensten Geschäft machen, darf er nämlich im Zweifel im Ausland hinter seinen Ansprüchen her laufen, das nach ausländischen Gesetzen und mit ausländischen Anwälten. Deutsch wird übrigens in Österreich gesprochen, in China eher nicht. Hiesige Verbraucherschutz-Stellen, Überwachungsbehörden etc. sind übrigens genau so nur für das Inland zuständig, wie Staatsanwaltschaften und Polizei.
Übrigens wissen wir geschäftsfähige Bürger natürlich, das der durch das britische Empire beeinflusste Kulturraum durchaus andere Verfahrensweisen kennt, als der kontinental-europäische. Das trifft insbesondere auf die unternehmerische Praxis zu. Im (ehemlaigen) Empire ist es Standard, das man sich im Streifalle verklagen und ein Gericht entscheiden lässt oder sich kurz vorher vergleicht. Querulanten meiden in der Regel die Kosten. Berechtigte Anspuch-Steller werden (wurden) üblicherweise mit höhen Abfindungen, als hierzulande, belohnt.


Wer verpackt, der sollte einen digitalen Fotoapparat besitzen, der geeinget ist, den Verpackungsvorgang mit hinreichend Details, in hinreichender Schärfe sowie korrekter Belichtung und ausreichender Zeichnung in den extremen Kontrasten zu dokumentieren. Wer eine Sendung empfängt, der sollte einen digitalen Fotoapparat besitzen, der geeignet ist, den Auspack-Vorgang in der gleichen Qualität zu dokumentieren.
Wer das nicht tut, der hat hinterher keinen Beleg für seine Angaben und für sein ordnungsgemäßes Handeln. Und digitale Bilder kosten kein Geld mehr.

Eine Verpackung macht die Ware auf dem Versandwege handhabbar. Das bedeutet, sie muss vom Gesamtgewicht, vom Volumen, von ihrer Form und von ihrer Oberfläche her geeignet sein, den üblichen Bedingungen im Stückgut-Transport genügen.
Zulässiges Gewicht und Abmessungen geben zwar in der Regel die Paketdienste vor. Wer aber der Meinung ist, diese ausreizen zu müssen, der provoziert, das "sein" Paket überhäufig hinfällt oder "schwer" abgesetzt wird, also Stösse erhält.
Wer sich voluminöse Dinge schicken lässt, insbesondere solche Dinge, die in mehrere Richtungen ausladen, darf sich nun auch "Trottel" nennen. Das gilt ebenfalls für jenen, der sich schwere Dinge schicken lässt. Warum? Weil ihm klar zu sein hat, das spätestens der einzelne Zusteller sein Paket nicht wird alleine tragen können, weil zum Beispiel die Arme nicht drum herum reichen oder weil er nicht mehr drüber kucken kann oder weil er es einfach nicht tragen kann. Der Empänger kennt die Verhältnisse bei ihm vor Ort (z.B. das Stockwerk, Fahrstuhl?), der Versender nicht. Daher ist der Besteller verantwortlich für das, was er sich schicken lässt. Das gilt übrigens AUCH für den Briefversand. Denn nur der Briefkastenleerer weiß, wie groß der Briefschlitz ist und was dadurch passt. Große und schwere Artikel gehören nicht in den Paket-Transport und zu dicke Breife nicht in den Briefversand. Egal, welche Anspruchshaltung ein Empfänger hat, egal womit Paketdienste werben.
Und wer es immer noch nicht begriffen hat: Gurte (oder Bänder), die helfen könnten etwas zu tragen, sind im Paketversand unzulässig, weil sie die Sortieranlagen behindern. Genauso Pakete mit unregelmäßigen Oberlflächen, hervorstehenden Teilen etc. Aufschriften wie "Vorsicht Glas", "Bitte nicht werfen" oder "Hier oben" sind nur dann "Vertragsbestandteil" des Beförderungsvertrages und somit von Bedeutung, wenn die erwartete, besondere Behandlung auch bezahlt worden ist. Wenn nicht, wäre es hilfreicher gewesen eine Tüte Gummibärchen aufzukleben. Fragt sich nur, wie viele, für wen alles und in welcher Geschmacksrichtung?

Nicht zufällig verkaufen die Annahmestellen der Paketdienste nur Verpackungsmittel der Größen, die im realen Transport als unkritisch gelten. Denkt mal drüber nach. Für größere Volumina gibt es den Paletten-Transport per Spedition. Und wem das zu teuer ist, der hat immer noch die Möglichkeit zu entschieden, nicht zu kaufen. Diese gehört zu den Fähigkeiten, die den Menschen vom Tier unterschieden. Oder? Was seit Ihr?


Bevor man eine Ware verpackt gilt es, sie zu sichern. Bewegliche oder empfindliche Teile, die sich abbauen lassen, sollte man abbauen oder gesondert dämmen. Wenn vorhanden benutzt man industriell vorgesehene Transportsicherungen (Plattenspieler, Geräte mit Schublade oder bewegliche Optik etc.). Möglicherweise kann man sogar den Innenraum eines Artikels ausstopfen.
Jede Veränderung, also Abbauen oder Öffnen und Ausstopfen, MUSS mit dem Eigentümer abgesprochen und von ihm genehmigt werden. Sonst darf der Versender hinfahren und beispielsweise den Plattenspieler zusammenbauen und neu justieren. Denn Ihr arbeitet ja mit dem Eigentum des Empfängers.
Schaumstoff-Händler haben oft Reste. Kleine Stücke davon lassen sich benutzen, Unebenheiten in einer Oberfläche oder empfindliche Stellen (vorstehende Tasten, Displays etc.) abzudämmen.
Bestimmte Teile eines Geräts sind oft nicht belastbar. Besteht die Gefahr, das Druck auf ein Gerät ausgeübt werden könnte bietet es sich möglicherweise an, diesen abzuleiten. Beispielswiese nehme ich die Pappkerne von Packband und stelle sie auf den Bandteller - besser außerhalb des Bandtellers - damit die Achse und der Dreizack einer Bandmaschine nicht belastet werden können. Ähnlich kann man mit vorstehenden Tasten oder Schiebern verfahren, die in Gefahr stehen zu verbiegen oder abzubrechen.
Zum Fixieren, zum Beispiel eines Tonarms an seinem Ständer, benutze ich Bindedraht, keinesfalls Klebeband. Wer will schon Klebstoff-Reste auf seiner Ware? Natürlich fixiert man ohne zusätzlichen Druck auf das Teil, so dass man nichts deformiert. Mit dem schon erwähnten Schaumstoff lässt sich ein prominentes Teil, so der Tonarm oder eine Haube, nochmals unterfüttern.

Beispiel Plattenspieler. Wenn der Empfänger zustimmt wird der zerlegt. Man nimmt das Balancegewicht und die Headshell ab, ebenso den Teller und gegebenenfalls den Innenteller. Auch andere Anbauteile, wie einen Reinigungsarm, den Single-Puck etc. Die Transportsicherung wird festgestellt.
Der Tonarm wird, ohne Druck!, mit Schaumstoff oder Luftsäcken unterfüttert und mit Hilfe von Bindedraht an der Stütze fixiert. Die Haube nimmt man zunächst ab. Ein Sub- oder Schwingchassis wird mit Pappstreifen gegen die Zarge fixiert. Dann wickle ich die Zarge in sauberes Papier ein. Schon jetzt lässt sich das Gebinde, über das Papier, umkleben und somit das bewegliche Chassis und der Tonarm nochmals sichern. Das vor allem dann, wenn der (Beispiel: B&O) keine eigene Stütze hat. Dann wird die Haube wieder aufgesetzt und der Hohlraum, zum Beispiel mit Luftsäcken, unterfüttert. Es hat sich für mich als praktikabel herausgestellt einen der schon erwähnten Packband-Kerne auf eine stabile Stelle der Zarge, unter die Haube, zu stellen. Erstens stützt der die Haube nochmals ab, zweitens kann in ihm leichtes Kleinzeugs (Headshell mit System, Sprengringe, Single Puck etc.), natürlich jeweils nochmals gedämmt, untergebracht werden, so dass es nicht verloren geht, keinen Lasten ausgesetzt ist und gleichzeitig nicht herumfliegen kann. Das Gebinde aus Plattenspieler und Haube wird nochmals mit Papier umwickelt und über Kreuz verklebt, damit nichts verrutschen kann.
Dann wickelt man den Plattenteller mit Matte ebenfalls in Papier, legt es, zwischen dessen Füsse, unter den Plattenspieler, und klebt es dort ebenfalls fest, damit nichts zusammenschlagen kann. Das Balancegewicht wird ebenfalls mit Schaumstoff oder Luftpolsterfolie umwickelt und an dem Gebinde, aber nicht gegen die Haube, seitlich festgeklebt, damit es nicht herumfliegt.


Eine Verpackung besteht aus mindestens drei Schichten. Die Innenverpackung, die Umverpackung und die Dämmung. Wichtig ist der zusätzliche Einsatz einer Konstruktion, die in der Lage ist Gewichte aufzunehmen, wenn nämlich der eigene Karton auf dem Transportwege nicht ganz oben liegt. Genau, die anderen können auch schwere Pakete packen und versenden.

Die Innenverpackung hat die Aufgabe die verschickte Ware oder die Waren in Form und zusammen zu halten (wie oben beschrieben), vor oberflächlichen Beschädigungen (Kratzer) und vor dem Eindringen von Staub oder Kleinteilen zu schützen. Ich empfehle unbedingt Diffusions-offene Innenverpackungen, wenn die zu erwartende Beförderungsdauer länger ist. Denn Kunststoff hält Feuchtigkeit nicht nur draußen sondern auch effektiv drinnen. Andernfalls sind die verwendeten Trockenmittel ausreichend groß zu dimensionieren.
Die innere Verpackungsschicht kann auch dazu dienen, die Ware zu umkleben, ohne das sie selber mit dem Kleber in Kontakt zu kommen braucht. So lassen sich zum Beispiel Schubladen von CD-Plyern oder Recordern sichern, so lassen sich Kabel oder abgebaute Kleinteile (auch wieder umpackt) zu einem Gebinde zusammenstellen, so dass verhindert werden kann, das einzelne Teile des Inhaltes beim Versand gegeneinander schlagen oder -schaben.
Theoretisch ist es auch möglich zwei so beispielsweise mit Zeitungspapier umwickelte Geräte, mit Dämmung dazwischen, zusammenzukleben und in einen Karton zu tun, Auf diese Weise verhindert man, dass sie gegeneinander schlagen oder auch nur verrutschen. Über die Innenverpackung lässt sich auch eine definierte Dämmung fest zuordnen. Zum Beispiel vor die Tasten eines Gerätes.
Bei der Auswahl der Innenverpackung sollte berücksichtigt werden, das sie (innen) glatt und sauber genug ist, damit sie die Oberfläche der Ware nicht beschädigt. Zeitungspapier lässt Farbe ab. Die Ware muss geeignet sein, das man die leicht abwischen kann (z.B. keine Stoffe, grobporige Beschichtungen etc,). Folien können chemisch mit anderen Kunststoffen oder Beschichtungen reagieren. Bestimmte feste Papiere (Packpapier) können an Falzen so hart wirken, dass sie Schäden an der Oberfläche verursachen können. Klebende Oberflächen (z.B. altes Nextel, beschichtete Membranen, Philips-Gummi etc.) können sich mit bestimmten Innenverpackungen unerwünscht verbinden.

Eine Dämmung muss ausreichend dimensioniert sein. Um so schwerer das Gerät, desto mehr Dämmung nach "unten" sollte vorgesehen werden. Bei Geräten von zehn Kilo und mehr meint das durchaus ein Vielfaches der Gerätehöhe (vor allem bei "liegenden" Geräten).
Insbesondere bei in der Fläche großvolumigen Geräten nimmt die Stabilität einer Kartonage gegen Druck von oben schnell zur Mitte hin ab. Es macht also Sinn solche Kräfte abzufangen und abzuleiten. Dann kann die Dämmung "über" dem Gerät kleiner Dimensioniert werden. Wenn man eine zweckentfremdete Kartonage benutzt, hat man in der Regel keine passenden Formkörper. Also verwendet man stehende Hartschaumplatten ausreichender Stärke (Wärmedämmung aus dem Baumarkt) und legt entweder eine Hartschaumplatte auf diese Wände drauf oder, alternativ Holz, Metall, Kunststoff etc. ausreichender Stabilität. Wer hat verwendet alte Boxen-Gehäuse als Seiten oder anstatt Kartonage, Zargen oder Metall-Gehäuse ausgeschlachteter Geräte etc. Die Stützkonstruktion sollte übrigens auch nach unten identisch konzipiert wirden, falls die Sendung mal falsch rum liegt.
Eine Stütz-Konstruktion befindet sich direkt unter der Umverpackungsschicht (Kartonage). Die Dämmung liegt darin.

Wem es nicht möglich ist, eine Stützkosntruktion zu bauen, der sollte überlegen, mehrere ineinander gelegene und gegeneinander gedämmt feste, mehrwellige Kartons zu benutzen.

Die Dämmung muss in der Lage sein nachgiebig und gleichzeitig formstabil zu reagieren. Eine Dämmung, die unter dem Gewicht eines Gerätes zusammengedrückt wird verliert ihre Funktion. Eine Dämmung, die zu fest ist, hat keine Funktion. Von Zeitungspapier-Ballen als Dämmung unter einem Gerät halte ich nur bei leichten Geärten etwas. Wenige Kilos schwer. Sonst werden sie zu platt. Als praktikabel haben sich zur Rolle verklebte Magazine (50 Seiten und mehr) erwiesen. Lässt man den Durchmesser groß ist die Federwirkung größer, die Formstabilität geringer. Macht man sie klein ... Man kann aber auch große und kleine Durchmesser mischen. Dafür braucht man genug (umso mehr, je höher das Gerätegewicht) und die müssen gegen das Verrollen gesichert (z.B. Zeitungspapier dazwischen) werden. Man kann solche auch in Kreuzlagen übereinander legen, um die Höhe und die Wirkung der Dämmung anzupassen.
Industriell gefertigte Dämmung ist in der Regel für jeden verfügbar. Wer die Kunststoff-Formteile von Süßwaren-Verpackungen benutzen will sollte sie in der Papp-Verpackung belassen, damit sie formstabil bleiben. Essensreste bitte vorher entfernen! Als hilfreich haben sich auch "Joghurt-Container" (Lüne Best und Froop bauen relativ hoch und stabil) erwiesen, solange die noch nicht feucht geworden waren. Kerne von WC-Rollen oder Zeitungspapier-Knödel kann man einschieben um sie zu stabilisieren. Bei leichten Artikeln reichen die zum Unter- oder Zwischenlegen. Bei auch schwereren sind sie als Füllmaterial zur Seite und insbesondere nach oben geeignet.
Mit Papierknödeln gefüllte Kartons aus weicher Pappe (z.B. TK-Verpackungen) kann man zur seitlichen Dämmung verwenden. Eierkartons sind dafür ebenfalls geeignet.
Schüttgut darf nur verwendet werden, wenn die zu verpackende Ware groß genug ist, das sie nicht immer weiter ins Schüttgut einsinkt. Sonst kommt das Paket an, die Ware liegt am Boden und die Dämmung oben drauf. Um so mehr Platz zu den Seiten und um so öfter schüttelnde oder kippende Bewegungen der Sendung, desto größer die Gefahr, das sowas passiert. Hat das Schüttgut unterschiedliche Form und Größe verringert sich das Risiko. Man kann auch mit Papier oder Pappe getrennte Lagen schaffen. Wer Schüttgut verwenden will sollte verschieden flexible Sorten kombinieren um eine gute Mischung aus Formstabilität und Dämmwirkung zu erreichen. Hartschaum-Eier alleine dämmen nicht viel besser als Hartschaumplatten. Bei Schaumstoff gilt das umgekehrt: Weicher Schaum ist nach untern oft nicht formstabil genug, um noch dämmen zu können.
Wer nicht "das Richtige" zur Hand hat ist gut beraten, verschiedene Materialien in einer Schicht zu kombinieren.
Übrigens ist immer darauf zu achten, das der ganze Quatsch hinterher entsorgt werden muss. Gemein ist, wer in einer Schüttung Kunststoffe mit Papierknödeln mischt, die getrennt entsorgt werden sollen.

Noch ein Tipp zum Thema Innenverpackung und Dämmung. Wer Zeitungspapier benutzt, der sollte, zumindest im Export-Fall, die Inhalte zur Kenntnis nehmen und entsprechend selektieren. Zwar gilt in der Regel der Empfänger als Importeur und bekommt den Haupt-Ärger, da aber der Versender oft für den Weg verantwortlich ist, kann der Ärger zurückschlagen (nicht Zahlung, vor allem bei Paypal-Nutzung), wenn der Zoll oder die Zensur zuschlagen.
Und wenn auch nur die Laufzeit sich verlängert, weil jemand bei Zoll die Bildchen der Blöd-Zeitung kucken will, dann kann das schon für eine "Beschwerde" beim Vermittler oder beim Zahlungsdienst reichen.
Spaß beiseite: Mit dem Versand "gedruckter Inhalte" kann man jemandem im falschen Land richtig Ärger machen. Und dafür ist man denn auch dann verantwortlich, wenn man einfach nur zu dumm war, vorher nachzudenken.

Die Umverpackung ist üblicherweise Kartonage. Wählt man die einwellig, dann trägt die garnichts. Hat man keine Stütz-Konstruktion eingebaut, dann liegt sämtliche Last auf der Ware. Das gilt auch für Kartons mit Deckel, wenn der Deckel nicht auf den Seitenwänden oder die Seitenwände des Deckels nicht auf dem Boden aufliegen. Wer also beispielsweise einen Bananenkarton benutzt, obwohl der eigentlich nicht hoch genug ist, und den Deckel "schwebend" verklebt, der sorgt für die mechanische Belastung des Inhalts, wenn etwas oben drauf gelegt wird.
Garnichts trägt übrigens auch ein nur zugeklebter Klappdeckel eines Faltkartons. Um so weiter in der Mitte, desto weniger.

Da ich immer wieder von "oben" und "unten" geschrieben habe sollte klar sein, das dem Transporteuer beizupuhlen ist, in welcher Lage eine Sendung zu transportieren ist. Wenn man darüber keinen extra Vertrag hat, gibt es nur zwei Mittel, die man intelligent kombinieren sollte: Die physische Ausformung des Kartons mit dem Schwerpunkt "unten" und die Lage des Aufklebers "oben". Wer den Aufkleber auf die Seite pappt, der riskiert, dass das Paket öfter mal auf der Seite liegt ...
Die zumindest bei Industrieverpackungen üblichen Pfeile (parallele Doppelpfeile in Rechtem Winkel auf einem Strich) zeigen zwar an, im Pfeilrichtung ist oben. Das hat im Paketversand aber nur Bedeutung für den Empfänger, wenn der die Pfeile denn versteht. Eine Aufschrift "oben" hilft ihm zumindest, das Paket in der richtigen Lage zu öffenen, hat aber für den Zusteller in der Regel ebenso keine besondere, zumindest keine verpflichtende Bedeutung.

Noch ein Tipp am Ende. Wer will, das die Sendung zügig ankommt, der macht alle auf der Umverpackung befindlichen Strich-Codes unkenntlich. Kürzlich wunderte ich mich, warum ich in der Sendungsverfolgung lesen musste, das an mich verschickte Paket befände sich in Rendsburg, obwohl es doch aus dem Süden kam. Genau. Auf dem Karton war ein Strichcode des Karton-Herstellers aufgedruckt.
Einmal durfte ich an der Tür für zwei Sendungen unterzeichnen. Für meine und für eine uralte. Wegen des alten Strichcodes.

Und noch ein Tipp. Sich über zerstörte Ware etc. zu ärgern ist eines. Bevor man aber andere beschuldigt, insbesodnere öffentlich beschuldigt ("bewertet"), sollte man sich klar darüber werden, was tatsächlich vereinbart war und ob das geleistet wurde, oder nicht. Sollte man sich klar werden, ob das, was geleistet wurde, nicht vielleicht "üblich" war.
Wenn man sich beschwert oder gar "bewertet", dann sollte man sich fragen, ob und in welchem Maße man das öffentlich tut. Denn aus einer öffentliche Anklage kann ganz schnell eine Verleumdung werden. Selbst wenn das strafrechtlich keine Konsequenzen haben wird, kann eine falsche oder unfaire Bewertung ganz schnell ganz teuer werden, weil man für die schriftliche Aufklärung durch den gegnerischen Rechtsanwalt und das Versprechen, es nie wieder zu tun, bezahlen darf.
Jedenfalls habe ich mir angewöhnt die Internetgemeinde der Nichtleser und Anspruchssteller bezahlen zu lassen. Ich hoffe, das tun auch andere. Denn Freiheit funktioniert nur dann dauerhaft, wenn der freie Bürger auch seine Pflichten wahrnimmt. Und tut er das nicht, dann darf, dann muss er auch mal was auf die Finger kriegen, damit er es lernt.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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[Kein Betreff] - von Frank - 14.07.2008, 13:29
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