24.04.2013, 22:39
Hallo Timo,
Da sich Uli in dieser Materie wesentlich besser auskennt und auch meist die Vorschriften zur Hand hat, hatte ich auf Uli verwiesen.
Habe aber mal gesucht und ein Post dazu bei mir von Uli gefunden.....
Timo, beachte bitte den letzten Absatz von Uli.
Gruß
Jürgen
Da sich Uli in dieser Materie wesentlich besser auskennt und auch meist die Vorschriften zur Hand hat, hatte ich auf Uli verwiesen.
Habe aber mal gesucht und ein Post dazu bei mir von Uli gefunden.....
Zitat: Ein Gehäuse eines Gerät der Schutzklasse 2 darf nur über andere Geräte oder Antennenleitungen “Erdpotenzial” erhalten.
Wenn ein Gerät der Schutzklasse 2 über ein Kabel mit Schutzleiter betrieben (das ist erlaubt) wird, darf der Schutzleiter nach VDE 0100 Teil 410, 412.2.2.4 nicht mit dem Gehäuse bzw. der Sekundärmasse (alles innerhalb der Schutzisolierung, theoretisch kann ein Gehäuse auch Außerhalb sein, ist in der Regel aber nicht der Fall)) verbunden werden. Der Schutzleiter PE (in einem Gängigen TN-C-S Netz ja irgendwo mit N verbunden) würde die Schutzisolierung sonst überbrücken.
Zitat aus der VDE 0100 Teil 410, 412.2.2.4
“Leitfähige Teile innerhalb der isolierenden Umhüllung dürfen nicht mit dem Schutzleiter verbunden werden. Dies schließt jedoch nicht aus, das eine Anschlussmöglichkeit für den Schutzleiter vorhanden ist...
Innerhalb der Umhüllung (Gehäuse) müssen die Schutzleiter und Anschlussklemmen wie aktive Teile isoliert und als Schutzleiter gekennzeichnet sein.”
Zitat Ende
Wird bei einem schutzisoliertem Gerät eine von der ursprünglichen Konstruktion abweichende Netzbuchse eingebaut kann die Zulassung erlöschen, vor allem wenn durch falschen Anschluss des Schutzleiters die Schutzisolierung überbrückt wird.
Gruß Ulrich
Timo, beachte bitte den letzten Absatz von Uli.
Gruß
Jürgen