17.06.2012, 18:01
Zitat:Frank posteteIm Grunde tut man das bereits, es wird uns nur nicht bewußt, weil man es uns nicht unter die Nase reibt. Denn: wer gleicht denn das Defizit des ÖPNV aus? Das tun die Kommunen mit Hilfe unserer Steuern und Abgaben. Wir zahlen also bereits für den ÖPNV, auch wenn wir ihn nie benutzen.
Wen man das Gebührenmodell des öffentlich- rechtlichen Rundfunks auf den chronisch defizitären ÖPNV anwenden würde, müßte jeder Bürger eine Monatskarte lösen, auch wenn er selten bis nie mit Bus oder Bahn fährt.
Genauso verhält es sich mit der staatlichen Subventionierung von Symphonieorchestern, Opernhäusern, Theatern und Museen, die sich alle nicht aus dem Verkauf von Eintrittskarten allein finanzieren können. Auch hier helfen alle finanziell mit, auch die, die nie ein Opernhaus von innen gesehen haben.
Auch ich gehöre als Fernsehverweigerer zu den Verlierern des neuen Systems. Was mich daran aber am allermeisten nervt ist nicht die Tatsache, daß ich demnächst für etwas bezahle, was ich nicht nutze. Mich nervt vielmehr die Tatsache, daß die GEZ weiterbestehen soll, obwohl sie nun im Grunde überflüssig wird. Denn nun könnte man die Gebühren wirklich gemeinsam mit den Steuern einziehen und den ÖRR aus dem Staatshaushalt finanzieren. Die Unabhängigkeit des ÖRR bliebe gewahrt, denn der Finanzbedarf des ÖRR wird ja bereits jetzt von einer unabhängigen Kommission ermittelt. Der Staat könnte einfach überweisen, was die Kommission ermittelt. Statt dessen konnte ich neulich lesen, daß die GEZ ihren Personalbestand im Hinblick auf das neue System sogar noch ausweiten will. An dieser Stelle könnte man wirklich Geld einsparen, das bei den Anstalten besser aufgehoben wäre.
Ein Blick über die Grenze: In Frankreich ist der Rundfunk gebührenfrei. Gebühren werden nur fürs Fernsehen fällig, im Augenblick 125 Euro pro Jahr . Ob man einen Fernseher besitzt oder nicht muß man jedes Jahr erneut im Rahmen der Steuererklärung angeben. Stichtag für den Besitz eines Fernsehers ist dabei jeweils der 1. Januar des laufenden Jahres. Die Fernsehgebühr wird dann vom Finanzamt zusammen mit einer Steuer eingezogen, die die Franzosen auf genutzten Wohnraum zu entrichten haben. Als gebührenpflichtig gelten alle Geräte, die ein Empfangsteil besitzen, also auch z. B. Videorekorder mit eingebautem Tuner, nicht jedoch PCs.
Gruß
TSF