21.01.2005, 09:56
@ wz1959:
Bitte nicht denken, dass ich "blauäugig" dieses Angebot mache!
Zuerst einmal: ein Recht auf Privatkopie existiert nicht!
Hierzu die Auslegung des neuen Urheberrechts eines Anwaltbüros:
Da es sich aber in der Regel sowieso um private Aufnahmen handeln wird (wie auch Highlander betonte), erübrigt sich die Diskussion weitestgehend.
Nichtsdestotrotz werde ich im Werbeboard noch deutlicher machen, dass es sich nicht um ein gewerbliches oder auf Gewinn abzielendes Angebot handelt!
Gruß,
Klaus
Bitte nicht denken, dass ich "blauäugig" dieses Angebot mache!
Zuerst einmal: ein Recht auf Privatkopie existiert nicht!
Hierzu die Auslegung des neuen Urheberrechts eines Anwaltbüros:
Zitat:...muß darauf hingewiesen werden, dass die Privatkopie lediglich als zulässig angesehen wird, ein Recht auf Privatkopie läßt sich aus dem § 53 UrHG nach unserer Auffassung nicht herleiten.Zum Thema "Dienstleister":
Zitat:Wie im bisherigen Recht wird die Möglichkeit der Herstellung der Vervielfältigung durch Dritte beibehalten.Gewinn will (und könnte) ich mit Sicherheit nicht erzielen. Draufzahlen möchte ich aber auch nicht, was m.E. auch verständlich ist.
Klargestellt wird, dass der zur Vervielfältigung Befugte die Kopie auch durch einen anderen herstellen lassen darf, soweit dies unentgeltlich geschieht. Dies dürfte immer dann der Fall sein, wenn der Dritte bspw. über die technische Ausstattung (CD-Brenner) verfügt, jedoch keinen Gewinn durch einen Verkauf der CD-Rohlinge zu einem höheren Preis als dem Einkaufspreis erzielt.
Da es sich aber in der Regel sowieso um private Aufnahmen handeln wird (wie auch Highlander betonte), erübrigt sich die Diskussion weitestgehend.
Nichtsdestotrotz werde ich im Werbeboard noch deutlicher machen, dass es sich nicht um ein gewerbliches oder auf Gewinn abzielendes Angebot handelt!
Gruß,
Klaus